Angebotsfrist
04. Dez 2026, 11:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
79710000
NUTS-Region
DEA45
Zweck
Übernahme des Wach- und Sicherheitsdienstes beim LWL-Freilichtmuseum in Detmold
Verfahren
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 26.11.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.
Lose 1 Los
Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum Hellerlecht
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.02.2027 den Wach- und Sicherheitsdienst im LWL-Museum Hellerlecht | Detmold - Westfälisches Landesmuseum für Kultur und Geschichte - in 32760 Detmold übernimmt.
- CPV-Code
- 79710000
- Angebotsfrist
- 04. Dez 2026, 11:00
Eignungskriterien 4 Einträge
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (mehrjähriger Vertrag über Separatwachdienste sowie Pforten- und Schließdienste) vergleichbar sind. Es spielt keine Rolle, ob die Leistungsfähigkeit durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die das komplette Leistungsspektrum abdecken oder durch jeweils zwei Einzelreferenzen jeglicher Leistungsart (Separatwachdienst/Pfortendienst/Schließdienst) nachgewiesen werden. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Bei Bedarf sind die Angaben als separate Anlage dem Angebot beizufügen. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Anzahl der tätlich vor Ort eingesetzten Kräfte. - Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Losbezug: LOT-0000
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Wach- und Sicherheitsdienstleistungen) anzugeben
Losbezug: LOT-0000
Berufshaftpflichtversicherung
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Zu den Details wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Losbezug: LOT-0000
Spezifischer Jahresumsatz
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Wach- und Sicherheitsdienstleistungen) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Losbezug: LOT-0000
Zuschlagskriterien 2 Einträge
Qualität
40 %Im Konzept soll der Bieter darstellen, wie er sich die Übernahme der zu erbringenden Leistung vorstellt.
Losbezug: LOT-0000
Preis
60 %Losbezug: LOT-0000
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.