Ausschreibung

Verwertung von entwässertem Klärschlamm

Angebotsfrist

10. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

571.200 EUR

CPV-Code

90513900

NUTS-Region

DE937

Zweck

Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 4.000 to OS). Hierzu werden Teilmengen für unterschiedliche Verwertungsverfahren ausgeschrieben: Los 1: stoffliche Verwertung (2.650 to OS) und Los 2: thermische Verwertung (1.350 to OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der je nach betrieblicher Erfordernis vorzugsweise mit einer Schneckenpresse oder einer Kammerfilterpresse entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt durch die Zugabe von Polymeren und je nach Entwässerungsaggregat ggf. zusätzlich auch einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der Trockensubstanzgehalt beträgt etwa 21...27% TR. Gelagert wird der entwässerte Schlamm in einer überdachten Halle. Es fällt durchschnittlich eine Masse von ca. 75 to Originalsubstanz (OS) je Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an, die den beiden Losen anteilig zuzuordnen ist. Angestrebt wird eine regelmäßige Abfuhr. Die Laufzeit des jeweils abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate ab dem 01.01.2027. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beginnt die 12-monatige Laufzeit an dem Zeitpunkt, an dem die Notifizierung erfolgreich abgeschlossen ist.

Lose 2 Lose
Los 1

Verwertung von Klärschlamm

Stoffliche Verwertung von entwässertem Klärschlamm

CPV-Code
90513900
Angebotsfrist
10. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
161.000 EUR
Angebot einreichen
Los 2

Verwertung von Klärschlamm

Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm

CPV-Code
90513900
Angebotsfrist
10. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
124.600 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 6 Einträge

Ausbildungs- und Berufsqualifikationen

Es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWBvor (Eigenerklärung Ausschlussgründe). Bei Angeboten einer juristischenPerson, oHG oder KG: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters; bei Angeboten eines anderen Unternehmens: Vorlage einesvergleichbaren Registers, mindestens Gewerbeanmeldung. Nachweis der Erlaubnis zum Transport des Klärschlammes. Weitere Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung werden nicht gestellt.

Losbezug: LOT-0001

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bieter haben nachzuweisen, dass dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.

Losbezug: LOT-0001

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Referenznachweise über vergleichbar durchgeführte Aufträge der letzten drei Kalenderjahre (generell). Bei beabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung: Referenznachweis über Verbringung der letzten drei Kalenderjahre.

Losbezug: LOT-0001

Ausbildungs- und Berufsqualifikationen

Es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe). Bei Angeboten einer juristischenPerson, oHG oder KG: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters; bei Angeboten eines anderen Unternehmens: Vorlage einesvergleichbaren Registers, mindestens Gewerbeanmeldung. Nachweis der Erlaubnis zum Transport des Klärschlammes. Weitere Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung werden nicht gestellt.

Losbezug: LOT-0002

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bieter haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.

Losbezug: LOT-0002

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Referenznachweise über vergleichbar durchgeführte Aufträge der letzten drei Kalenderjahre (generell). Bei beabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung: Referenznachweis über Verbringung der letzten drei Kalenderjahre.

Losbezug: LOT-0002

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

100 %

Losbezug: LOT-0001

Preis

100 %

Losbezug: LOT-0002

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A