Ausschreibung

Versendung von Geschäftspost per Briefpost

Angebotsfrist

07. Dez 2026, 12:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

64112000

NUTS-Region

DE300

Zweck

Für die Versendung von Geschäftspost per Briefpost an Behörden im Bundesgebiet (in Einzelfällen auch weltweit), sucht die Bundesdruckerei einen verlässlichen Transportdienstleister, welcher die Abholung und Zustellung von Standardbriefen durchführt. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Verfahren

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMW54#

Lose 2 Lose
Los 1

PLZ-Bereiche 01-53 (Gebiete Nord/TeileOst/West)

Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

CPV-Code
64112000
Angebotsfrist
07. Dez 2026, 12:00
Angebot einreichen
Los 2

PLZ-Bereiche 54-99 (Gebiete Mitte/Süd)

Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

CPV-Code
64112000
Angebotsfrist
07. Dez 2026, 12:00
Angebot einreichen
Eignungskriterien 12 Einträge

Eintragung in ein Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0001

Erforderliche Zulassung oder Mitgliedschaft

Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im Formblatt "Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe" anzugeben, ob sie im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Losbezug: LOT-0001

Allgemeiner Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0001

Spezifischer Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0001

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0001

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

Losbezug: LOT-0001

Eintragung in ein Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0002

Erforderliche Zulassung oder Mitgliedschaft

Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im Formblatt "Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe" anzugeben, ob sie im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Losbezug: LOT-0002

Allgemeiner Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0002

Spezifischer Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0002

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Losbezug: LOT-0002

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

Losbezug: LOT-0002

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

100 %

Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem, unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.

Losbezug: LOT-0001

Preis

100 %

Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem, unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.

Losbezug: LOT-0002

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.