Ausschreibung

Verkehrsleistungen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Angebotsfrist

08. Dez 2026, 12:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

60112000

NUTS-Region

DE238

Zweck

Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg und dem Landkreis Kelheim ist der Landkreis Regensburg für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach insgesamt zuständig. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 444.848,9 km.

Lose 1 Los
Los 1

Verkehrsleistungen für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Kennung LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg und dem Landkreis Kelheim ist der Landkreis Regensburg für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach insgesamt zuständig. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 444.848,9 km.

CPV-Code
60112000
Angebotsfrist
08. Dez 2026, 12:00
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Zuschlagskriterien 3 Einträge

Preis

Es wir der ermittelte Wertungspreis für die Wertung herangezogen. Der niedrigste angebotene Wertungspreis bildet die Basis der Berechnung. Punkte werden für Angebote vergeben, die innerhalb einer Bandbreite von < 20 % über dem günstigsten Wertungspreis liegen. Der niedrigste Wertungspreis erhält die höchste Punktzahl, alle weiteren Angebote werden entsprechend ihrer Abweichung zu diesem innerhalb der genannten Bandbreite linear mit geringeren Punktzahlen bewertet.

Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Qualität

Eine Betriebsstätte in der Nähe zum Einsatzgebiet ist wünschenswert. Die Angaben über die Entfernung der Betriebsstätte werden bei der vergleichenden Angebotswertung entsprechend nachfolgenden Vorgaben berücksichtigt: > 45 km = 0 Punkte; > 25 – ≤ 45 km = 25 Punkte; > 10 – ≤ 25 km = 50 Punkte; > 5 – ≤ 10 km = 75 Punkte; ≤ 5 km = 100 Punkte

Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Qualität

Ersatzfahrzeuge sind schnellstmöglich bereitzustellen. Garantierte Höchstzeiten, bis zu denen im Bedarfsfall Ersatzfahrzeuge am Einsatzort eintreffen (z. B. Übernahme der Fahrgäste aus defektem Fahrzeug), werden bei der vergleichenden Bewertung der Angebote wie folgt berücksichtigt: > 30 Minuten = 0 Punkte; > 25 - ≤30 Minuten = 10 Punkte; > 20 - ≤ 25 Minuten = 30 Punkte; > 15 - ≤ 20 Minuten = 50 Punkte; > 10 - ≤ 15 Minuten = 75 Punkte; < 10 Minuten = 100 Punkte

Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.

Ausschlussgrund

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.

Ausschlussgrund

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.

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Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.

Ausschlussgrund

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