Angebotsfrist
08. Dez 2026, 12:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
60112000
NUTS-Region
DE238
Zweck
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg insgesamt zuständig. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 233.963,8 km.
Verfahren
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Lose 1 Los
Verkehrsleistungen für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg
Kennung LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg insgesamt zuständig. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 233.963,8 km.
- CPV-Code
- 60112000
- Angebotsfrist
- 08. Dez 2026, 12:00
Zuschlagskriterien 3 Einträge
Preis
Es wir der ermittelte Wertungspreis für die Wertung herangezogen. Der niedrigste angebotene Wertungspreis bildet die Basis der Berechnung. Punkte werden für Angebote vergeben, die innerhalb einer Bandbreite von < 20 % über dem günstigsten Wertungspreis liegen. Der niedrigste Wertungspreis erhält die höchste Punktzahl, alle weiteren Angebote werden entsprechend ihrer Abweichung zu diesem innerhalb der genannten Bandbreite linear mit geringeren Punktzahlen bewertet.
Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg
Qualität
Eine Betriebsstätte in der Nähe zum Einsatzgebiet ist wünschenswert. Die Angaben über die Entfernung der Betriebsstätte werden bei der vergleichenden Angebotswertung entsprechend nachfolgenden Vorgaben berücksichtigt: > 45 km = 0 Punkte; > 25 – ≤ 45 km = 25 Punkte; > 10 – ≤ 25 km = 50 Punkte; > 5 – ≤ 10 km = 75 Punkte; ≤ 5 km = 100 Punkte
Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg
Qualität
Ersatzfahrzeuge sind schnellstmöglich bereitzustellen. Garantierte Höchstzeiten, bis zu denen im Bedarfsfall Ersatzfahrzeuge am Einsatzort eintreffen (z. B. Übernahme der Fahrgäste aus defektem Fahrzeug), werden bei der vergleichenden Bewertung der Angebote wie folgt berücksichtigt: > 30 Minuten = 0 Punkte; > 25 - ≤30 Minuten = 10 Punkte; > 20 - ≤ 25 Minuten = 30 Punkte; > 15 - ≤ 20 Minuten = 50 Punkte; > 10 - ≤ 15 Minuten = 75 Punkte; < 10 Minuten = 100 Punkte
Losbezug: LOT-0001 Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 14 Wolfsegg/Hohenwarth - Hainsacker - Oppersdorf - Regensburg
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Ausschlussgrund
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Teil E, Vordruck 5 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.