Angebotsfrist
14. Sep 2026, 09:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
48100000
NUTS-Region
Nicht angegeben
Zweck
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung.
Verfahren
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Lose 1 Los
Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
Kennung 26/023
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Zur Leistung gehören: - Die Bereitstellung von Lizenzen zur Erstellung kommunaler Treibhausgasbilanzen, - Bereitstellen einer Bedienungsanleitung, - Datenservice/Einpflegen Statistischer Daten, - Funktion zum Vergleich/Benchmarking der Bilanzen, - Szenarientool - Export-Schnittstelle zum Datenaustausch der Kommunen mit dem landesspezifischen Energieatlas, der Regionaldatenbank und/ oder ggf. vergleichbaren Landesangeboten, wie den regionalen Klimaschutzportalen in RLP, - Inhaltlicher und technischer Support für die Kommunen, - Möglichkeit zur Datenmigration (Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools), - Die Durchführung einer Motivationsstrategie nach eigenem Motivationskonzept, - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Aufstellung und Auswertung der Datengüte bereits erstellter Bilanzen für jedes AG-Land. - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Senden der vollständigen Daten / Exportdateien aller Kommunen des jeweiligen Landes mit abgeschlossener THG-Bilanz an das jeweilige AG-Land. - Durchführung eines Qualitätsmanagements, - Vierteljährlich: Durchführung von Schulungen für die Endanwendenden sowie - Möglichkeit zum Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Maßnahmenmanagement-Tool - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Plausibilitätsprüfung - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Option zur Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Energieeffizienzgesetz - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Möglichkeit zum Import der Daten in das EVR - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Bilanzierung nicht-energetischer THG-Emissionen ggf. inklusive Negativeemissionen - Cloudbasierte Bereitstellung der Software
- CPV-Code
- 48100000
- Angebotsfrist
- 14. Sep 2026, 09:00
Eignungskriterien 5 Einträge
Eintragung in ein Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.
Losbezug: 26/023
Referenzen über vergleichbare Bauleistungen
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen (Softwarelizenzen zur kommunalen THG-Bilanzierung) an einen anderen Auftraggeber geliefert. Diese Leistungen sind mind. als eins der Referenzprojekte unter 2.4 mit anzugeben.
Losbezug: 26/023
Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten
BISKO-Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Software-Tool besitzt ein gültiges BISKO-Zertifikat oder kann nachweisen sich aktuell im Zertifizierungsprozess zu befinden. Das BISKO-Zertifikat muss spätestens zum Zuschlag vorliegen.
Losbezug: 26/023
Qualitätssicherungsnachweise unabhängiger Stellen
Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine (Re)Zertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die (Re)Zertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet.
Losbezug: 26/023
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Weitere Referenzpojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind zwei (2) Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren nachzuweisen. Hierfür sind ausschließlich die Formblätter ("Formblatt_Referenz") zu nutzen und die folgenden Hinweise zu beachten. Für jede Referenz ist ein separates Formblatt auszufüllen.
Losbezug: 26/023
Ausschlussgründe 21 Einträge
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1" ). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1") .
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").