Angebotsfrist
15. Dez 2026, 10:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
45240000
NUTS-Region
DE224
Zweck
1. Deichrückverlegung Aicha (DRV): • Neubau eines zonierten Hochwasserschutzdeiches in Erdbauweise (Länge ca. 2,7 km, Höhe ca. 1,5 bis 6 m) bestehend aus Zone 1 (nicht bindiges, kalkhaltiges Deckenlagenmaterial, ca. 52.900 m³), Zone 2 (nicht bindiger Stützkörper, ca. 85.700 m³) und Zone 3 (bindige Deichbasis aus Eigenmaterial, ca. 53.600 m³). • Herstellung einer Deichinnendichtung in Deichachse bis ca.14,5 m Tiefe, nach Wahl des AN (Dichtwand oder Spundwand, Fläche der Deichinnendichtung ca. 21.600 m²). • Wegebauarbeiten zur Herstellung des asphaltierten Deichhinterwegs (Breite 3,5 m), des Deichkronenwegs als Schotterrasen (Breite 3m), Deichüberfahrten (5 Stück) sowie verschiedener Rampen und Anschlüsse an das vorhandene Wegenetz. • Begleitende Landschaftsbauarbeiten wie Oberboden-, Ansaat- und Mähearbeiten, inkl. Sodenumsetzung aus dem bestehenden Deich Aicha in die DRV (siehe auch Punkt 2). 2. Rückbau des bestehenden Deichs Aicha: • Rückbau des Stützkörpers des Bestanddeichs Süd über eine Länge von ca. 1,7 km inkl. Materialgewinnung für den Deichneubau (ca. 12.200 m ³ bindiges Material aus der Oberflächenabdichtung und ca. 30.600 m³ aus dem kiesigem Stützkörper). • Übertragen des Oberbodens auf die neue DRV, teilweise als Sode. • Rekultivierung der ehemalige Deichaufstandsfläche (ca. 18.400 m²) 3. Temporäre Querdeich: • Herstellung eines ca. 300 m langen Querdeichs aus Lieferkies (ca. 13.900 m³) mit landseitigem Dränfilter aus Schotter 5/56 zur Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes während der Bauzeit. 4. Umlegung Graben Aicha 1: • Herstellung einer ca. 1,2 km lange Grabenverrohrung DN 1000 mit 17 Schächten DN 1500 (Tiefe bis ca. 5,3 m) im Leitungsgraben mit Verbau. • Zum Bau der Grabenverrohrung begleitende Bauwasserhaltung mit Pumpensümpfen, Drainagerohren DN 300, Sammelleitungen und zweistufigen Sandfängen. Stark grundwasserabhängige Baubedingungen mit vorgegebener Bereichspriorisierung und Umsetzkriterien. • Verfüllung der Leitungszone mit Flüssigboden aus Eigenmaterial des Flutmuldenaushubs (siehe Punkt 5). • Herstellung eines ca. 400 m langen offenen Grabenabschnittes (Tiefe bis ca. 2,0 m) 5. Flutmulde Thundorf: • Herstellung einer ca. 2,6 km lange Flutmulde als Trapezgerinne (Sohlbreite ca. 40 m, Böschungsneigungen 1:3) durch Erdaushub bis ca. 2 m Tiefe (Aushub nach Oberbodenabtrag ca. 78.700 m³). Verwendung des bindigen Aushubmaterials teilweise zur Herstellung der Deichbasis der DRV Aicha (ca. 41.400 m³) und des Flüssigbodens für die Grabenverrohrung (ca. 3.000 m³). Entsorgung von Überschussmaterial (ca. 34.300 m³). • Herstellung eines Wegenetzes aus Grünwegen in der Flutmulde (ca. 3 km). • Herstellung eines Rechteckdurchlasses (1,3 m × 0,85 m, ca. 13 m lang) im Bereich der Flutmulde • Begleitende Landschaftsbauarbeiten wie Oberboden-, Ansaat- und Mähearbeiten. -- Besondere Randbedingungen : • Zeitliche Einschränkung der Bautätigkeit in relevanten Baubereiche der Flutmulde, der DRV und des Bestanddeichs im Rahmen der Einhaltung von Bauzeitenregelung zum Schutz verschiedene Tierarten. • Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes während der Bauzeit • Witterungs- und grundwasserabhängige Baubedingungen bei der Herstellung der Grabenverrohrung und der Flutmulde.
Verfahren
Der Bieter hat anzugeben; inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L 127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Lose 1 Los
ThAi.3002 - Tiefbauarbeiten für Deichrückverlegung und Flutmulde
1. Deichrückverlegung Aicha (DRV): • Neubau eines zonierten Hochwasserschutzdeiches in Erdbauweise (Länge ca. 2,7 km, Höhe ca. 1,5 bis 6 m) bestehend aus Zone 1 (nicht bindiges, kalkhaltiges Deckenlagenmaterial, ca. 52.900 m³), Zone 2 (nicht bindiger Stützkörper, ca. 85.700 m³) und Zone 3 (bindige Deichbasis aus Eigenmaterial, ca. 53.600 m³). • Herstellung einer Deichinnendichtung in Deichachse bis ca.14,5 m Tiefe, nach Wahl des AN (Dichtwand oder Spundwand, Fläche der Deichinnendichtung ca. 21.600 m²). • Wegebauarbeiten zur Herstellung des asphaltierten Deichhinterwegs (Breite 3,5 m), des Deichkronenwegs als Schotterrasen (Breite 3m), Deichüberfahrten (5 Stück) sowie verschiedener Rampen und Anschlüsse an das vorhandene Wegenetz. • Begleitende Landschaftsbauarbeiten wie Oberboden-, Ansaat- und Mähearbeiten, inkl. Sodenumsetzung aus dem bestehenden Deich Aicha in die DRV (siehe auch Punkt 2). 2. Rückbau des bestehenden Deichs Aicha: • Rückbau des Stützkörpers des Bestanddeichs Süd über eine Länge von ca. 1,7 km inkl. Materialgewinnung für den Deichneubau (ca. 12.200 m ³ bindiges Material aus der Oberflächenabdichtung und ca. 30.600 m³ aus dem kiesigem Stützkörper). • Übertragen des Oberbodens auf die neue DRV, teilweise als Sode. • Rekultivierung der ehemalige Deichaufstandsfläche (ca. 18.400 m²) 3. Temporäre Querdeich: • Herstellung eines ca. 300 m langen Querdeichs aus Lieferkies (ca. 13.900 m³) mit landseitigem Dränfilter aus Schotter 5/56 zur Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes während der Bauzeit. 4. Umlegung Graben Aicha 1: • Herstellung einer ca. 1,2 km lange Grabenverrohrung DN 1000 mit 17 Schächten DN 1500 (Tiefe bis ca. 5,3 m) im Leitungsgraben mit Verbau. • Zum Bau der Grabenverrohrung begleitende Bauwasserhaltung mit Pumpensümpfen, Drainagerohren DN 300, Sammelleitungen und zweistufigen Sandfängen. Stark grundwasserabhängige Baubedingungen mit vorgegebener Bereichspriorisierung und Umsetzkriterien. • Verfüllung der Leitungszone mit Flüssigboden aus Eigenmaterial des Flutmuldenaushubs (siehe Punkt 5). • Herstellung eines ca. 400 m langen offenen Grabenabschnittes (Tiefe bis ca. 2,0 m) 5. Flutmulde Thundorf: • Herstellung einer ca. 2,6 km lange Flutmulde als Trapezgerinne (Sohlbreite ca. 40 m, Böschungsneigungen 1:3) durch Erdaushub bis ca. 2 m Tiefe (Aushub nach Oberbodenabtrag ca. 78.700 m³). Verwendung des bindigen Aushubmaterials teilweise zur Herstellung der Deichbasis der DRV Aicha (ca. 41.400 m³) und des Flüssigbodens für die Grabenverrohrung (ca. 3.000 m³). Entsorgung von Überschussmaterial (ca. 34.300 m³). • Herstellung eines Wegenetzes aus Grünwegen in der Flutmulde (ca. 3 km). • Herstellung eines Rechteckdurchlasses (1,3 m × 0,85 m, ca. 13 m lang) im Bereich der Flutmulde • Begleitende Landschaftsbauarbeiten wie Oberboden-, Ansaat- und Mähearbeiten. -- Besondere Randbedingungen : • Zeitliche Einschränkung der Bautätigkeit in relevanten Baubereiche der Flutmulde, der DRV und des Bestanddeichs im Rahmen der Einhaltung von Bauzeitenregelung zum Schutz verschiedene Tierarten. • Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes während der Bauzeit • Witterungs- und grundwasserabhängige Baubedingungen bei der Herstellung der Grabenverrohrung und der Flutmulde.
- CPV-Code
- 45240000
- Angebotsfrist
- 15. Dez 2026, 10:00
Eignungskriterien 1 Eintrag
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden.
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.