Angebotsfrist
15. Sep 2026, 11:00
Geschätzter Wert
1 EUR
CPV-Code
09310000
NUTS-Region
DE21G
Zweck
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Aschau a. Inn: Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2029 Liefermenge: ca. 597.727 kWh/Jahr.
Lose 1 Los
Los Gemeinde Aschau a. Inn Strom Mix
Kennung cf05f3be-c498-4bcd-af22-8831f6e39452
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Aschau a. Inn: Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2029 Liefermenge: ca. 597.727 kWh/Jahr.
- CPV-Code
- 09310000
- Angebotsfrist
- 15. Sep 2026, 11:00
Eignungskriterien 1 Eintrag
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre, - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Lieferzeitraums (Lieferjahr), der Liefermenge im Lieferjahr und der Anzahl der Abnahmestellen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.; Details siehe Vergabeunterlagen.
Losbezug: cf05f3be-c498-4bcd-af22-8831f6e39452
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
100 %Losbezug: cf05f3be-c498-4bcd-af22-8831f6e39452
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.