Angebotsfrist
18. Sep 2026, 10:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
43251000
NUTS-Region
Nicht angegeben
Zweck
Sechsundzwanzig (26) neue Baggerlader inkl. optionaler Aufstockung um zwölf (12) weitere neue Baggerlader
Verfahren
#Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYT1KL6FSV# Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt
Lose 4 Lose
Los 1: Dreizehn (13) neue Baggerlader
Kennung 1
Sechsundzwanzig (26) neue Baggerlader inkl. optionaler Aufstockung um zwölf (12) weitere neue Baggerlader
- CPV-Code
- 43251000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 10:00
Los 2 (Option): Sechs (6) neue Baggerlader
Kennung 2
Sechsundzwanzig (26) neue Baggerlader inkl. optionaler Aufstockung um zwölf (12) weitere neue Baggerlader
- CPV-Code
- 43251000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 10:00
Los 3: Dreizehn (13) neue Baggerlader
Kennung 3
Sechsundzwanzig (26) neue Baggerlader inkl. optionaler Aufstockung um zwölf (12) weitere neue Baggerlader
- CPV-Code
- 43251000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 10:00
Los 4 (Option): Sechs (6) neue Baggerlader
Kennung 4
Sechsundzwanzig (26) neue Baggerlader inkl. optionaler Aufstockung um zwölf (12) weitere neue Baggerlader
- CPV-Code
- 43251000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 10:00
Eignungskriterien 12 Einträge
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Netto-Umsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von neuen Baggerladern) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.000.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht min. zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von neuen Baggerladern im Zeitraum 2023 bis 2025.
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Netto-Umsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von neuen Baggerladern) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.000.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht min. zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von neuen Baggerladern im Zeitraum 2023 bis 2025.
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Netto-Umsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von neuen Baggerladern) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.000.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht min. zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von neuen Baggerladern im Zeitraum 2023 bis 2025.
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen - Der Bieter bestätigt, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auf
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit / Netto-Umsatz - Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von neuen Baggerladern) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 1.000.000 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte - Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht min. zwei Referenzprojekte nachweisen können, die die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von neuen Baggerladern im Zeitraum 2023 bis 2025.
Zuschlagskriterien 4 Einträge
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.
Ausschlussgrund
In Übereinstimmung mit § 123 und § 124 GWB.