Angebotsfrist
14. Sep 2026, 08:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
90500000
NUTS-Region
DEA1F
Zweck
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Neukirchen-Vluyn
Verfahren
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHXDYYA14VRP# Der Leistungsgegenstand ist gemäß § 97 Abs. 4 GWB in vier Fachlose aufgeteilt: Los 1 (Restabfall und biogene Abfälle), Los 2 (Papier, Pappe und Kartonagen - PPK), Los 3 (sperrige Abfälle, Elektround Elektronikaltgeräte sowie Altmetalle) und Los 4 (Schadstoffe). Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben. Auf Los 4 (Sammlung und Beförderung von Schadstoffen) kann unabhängig hiervon angeboten werden; Los 4 wird als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben. Der Zuschlag ergeht an den Bieter mit der niedrigsten Summe der Angebotswertungspreise (brutto) der Lose 1 bis 3 (Verbundzuschlag). Los 4 (Schadstoffe) sollte hiervon unabhängig als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben werden; der Zuschlag ergeht gesondert auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis für Los 4. Der Grundsatz der getrennten Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) wird durch die gemeinsame Vergabe der Lose 1 bis 3 eingeschränkt. Dies ist nach hiesiger Einschätzung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB gerechtfertigt: ? Weitgehend identischer Fuhrpark und gemeinsame Betriebshof-, Personal- und Dispositionsressourcen für die Sammlung und Beförderung von Rest-, Bio-, PPK- sowie sperrigen Abfällen, Elektroaltgeräten und Altmetallen. ? Aufeinander abgestimmte Tourenplanung im gesamten Stadtgebiet; die Bündelung ermöglicht eine effiziente Routen- und Kapazitätsauslastung. ? Vermeidung von Schnittstellen- und Koordinierungsrisiken zwischen mehreren Auftragnehmern (einheitlicher Ansprechpartner, einheitliche Service- und Leistungsqualität). ? Wirtschaftliche Vorteile durch Skalen- und Synergieeffekte, die einem einzelnen Auftragnehmer für die Lose 1 bis 3 zur Verfügung stehen. Los 4 (Schadstoffe) wird bewusst als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben. Es handelt sich um eine spezialisierte Leistung mit eigenen fachlichen, personellen und gefahrgutrechtlichen Anforderungen (u. a. Schadstoffmobil, ADR, gesonderte Fachkunde- und Zulassungsnachweise), die unabhängig von den übrigen Sammelleistungen erbracht werden kann. Die getrennte Vergabe wahrt die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und hält den spezialisierten Markt für Schadstoffsammlung offen.
Lose 4 Lose
Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen
Kennung 1
Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 16.250 Behältern. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.
- CPV-Code
- 90500000
- Angebotsfrist
- 14. Sep 2026, 08:00
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Kennung 2
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 9.200 Behältern. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.
- CPV-Code
- 90500000
- Angebotsfrist
- 14. Sep 2026, 08:00
Sammlung und Beförderung von sperrigen Abfällen, Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen
Kennung 3
Sammlung und Beförderung von ca. 1.150 Mg/Jahr sperrigen Abfällen, Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.
- CPV-Code
- 90500000
- Angebotsfrist
- 14. Sep 2026, 08:00
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen
Kennung 4
Sammlung und Beförderung von ca. 15.000 kg/Jahr Schadstoffen
- CPV-Code
- 90500000
- Angebotsfrist
- 14. Sep 2026, 08:00
Eignungskriterien 20 Einträge
Eintragung in ein Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen). (3) Los 1: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. Los 2: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. Los 3: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. Los 4: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam. HINWEIS: Los 1 + 2: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist. Los 3 + 4: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist. Zusätzliche Hinweise: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Eintragung in ein Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen). (3) Los 1: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. Los 2: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. Los 3: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. Los 4: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam. HINWEIS: Los 1 + 2: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist. Los 3 + 4: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist. Zusätzliche Hinweise: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Eintragung in ein Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen). (3) Los 1: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. Los 2: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. Los 3: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. Los 4: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam. HINWEIS: Los 1 + 2: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist. Los 3 + 4: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist. Zusätzliche Hinweise: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Eintragung in ein Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen). (3) Los 1: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. Los 2: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. Los 3: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. Los 4: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam. HINWEIS: Los 1 + 2: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist. Los 3 + 4: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist. Zusätzliche Hinweise: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Zuschlagskriterien 4 Einträge
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Preis
100 %Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet .