Ausschreibung

RV Reinigung und Wartung von Netzstationen 2027-2030

Angebotsfrist

07. Dez 2026, 23:59

Geschätzter Wert

3.000.000 EUR

CPV-Code

50532200

NUTS-Region

DE600

Zweck

Abschluss eines Rahmenvertrags zur Reinigung und Wartung von Netzstationen der Hamburger Energienetze GmbH in Hamburg und angrenzenden Randbereichen, einschließlich Prüfungen, Dokumentation und Außenpflege. Die Leistungen werden bedarfsabhängig abgerufen. Vertragslaufzeit: 01.06.2027–31.05.2030, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.05.2032.

Lose 1 Los
Los 1

RV Reinigung und Wartung Netzstationen

Gegenstand des Vertrages mit den vom Vertragspartner - Nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt - übernommenen Arbeiten ist die Wartung und Reinigung von 2500 Transformatorenstationen einschließlich der darin eingesetzten Mittelspannungsschaltanlagen und des räumlichen Umfeldes. Die Leistungsverteilung erfolgt in Paketen nach Netzregionen zu je 50 Stück pro Paket.

CPV-Code
50532200
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Eignungskriterien 1 Eintrag

Versorgungssicherheit

Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie "Versorgungssicherheit" zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a7069caa-20a3-4777-bf5f-e39818233855/suitabilitycriteria

Losbezug: LOT-0001

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 %

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren