Ausschreibung

Rampenheizung in Flüssigkunststoffabdichtung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation

Angebotsfrist

23. Nov 2026, 14:00

Geschätzter Wert

1.000 EUR

CPV-Code

45000000

NUTS-Region

DE943

Zweck

Rampenheizung in Flüssigkunststoffabdichtung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation

Verfahren

Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben. Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen. Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!

Lose 1 Los
Los 1

Rampenheizung in Flüssigkunststoffabdichtung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation

Rampenheizung in Flüssigkunststoffabdichtung - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation

CPV-Code
45000000
Angebotsfrist
23. Nov 2026, 14:00
Angebot einreichen
Eignungskriterien 1 Eintrag

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/supplier/external/subproject/9dd04c9f-6a51-4b97-adf4-0be48c5f5b51/suitabilitycriteria

Losbezug: LOT-0001

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 %

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A