Angebotsfrist
16. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
3.430.000 EUR
CPV-Code
64110000
NUTS-Region
DE929
Zweck
Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV)
Verfahren
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSGD#
Lose 1 Los
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber wird über die im Angebotsvordruck genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Ange-botsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen bei-zufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
- CPV-Code
- 64110000
- Angebotsfrist
- 16. Nov 2026, 10:00
Eignungskriterien 3 Einträge
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief- oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienst-leistungen). Referenzen, die vor 2025 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt.
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in EUR netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags aus den vergangenen drei Jahren von 1.370.000,00 EUR nachzuweisen. Hierfür hat der Bieter die Angaben im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" unter der Ziffer VI b zu machen. Aus den abgefragten drei Jahren wird ein Durchschnitt gebildet, welcher den vorgegebenen Mindestumsatz von 1.370.000,00 EUR nicht unterschreiten darf.
Losbezug: LOT-0001
Eintragung in ein Berufsregister
Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes zu erbringenden Postdienstleistungen müssen die Bieter sowie insoweit ggf. vorgesehene Unterauftragnehmer nach § 4 des PostG (Postgesetz) im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein und ggf. Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, soweit der Auftrag für sie ent-geltgenehmigungspflichtige Leistungen enthält. Dem Auftraggeber ist ein Nachweis über die Eintragung sowie Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der BNetzA zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bieterge-meinschaft vorgelegt werden, welches nach dem Angebot entgeltgenehmigungspflichtige Leistungen ausführen soll.
Losbezug: LOT-0001
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
1 %Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Losbezug: LOT-0001
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ausschlussgrund
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ausschlussgrund
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ausschlussgrund
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ausschlussgrund
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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