Ausschreibung

Projektsteuerung für die Spüllüftungsanlagen in den Treppenhäusern

Angebotsfrist

18. Sep 2026, 08:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

71541000

NUTS-Region

DEA2D

Zweck

Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24 notwendige Treppenhäuser mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in der Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung der Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Treppenhäuser einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der Sicherheitslüftung für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der damaligen brandschutztechnischen Stellungnahme sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch Spüllüftungsanlagen ersetzt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau Sicherheitslüftung der 24 Treppenhäuser des UBFT", genehmigt durch Zustimmung gemäß § 80 BauO NW, erteilt durch die Bezirksregierung Köln am 23.04.2003 unter Berücksichtigung der dazugehörenden Ergänzungen und Abnahmen, wurden bis 2010 die Sicherheitslüftungsanlagen für 13 der 24 Treppenhauskerne umgebaut. Aufgrund eines Wechsels bezüglich der bauaufsichtlichen Zuständigkeit war das Fortführen des genehmigten Bauvorhabens formell jedoch nicht möglich.

Verfahren

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJDYYSYVWK3# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Lose 1 Los
Los 1

Projektsteuerung für die Spüllüftungsanlagen in den Treppenhäusern

Kennung 2026-0270-AJ-2

Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der "Projektsteuerung und allgemeine Beratung" gem. Beschreibung der Leistungen in der "Projektbeschreibung" Anlage 07 Seiten 7-8. Sobald die Bauphase beginnt, ist eine Präsenz von bis zu drei Tagen in der Woche vor Ort erforderlich, da die komplexen Maßnahmen, insbesondere in der Inbetriebnahmephase, von Seiten der Projektsteuerung eng begleitet werden müssen. Bei der Uniklinik Aachen können bei Bedarf Räume angemietet werden. Vom Auftragnehmer wird gefordert, die internetbasierte Plattform Conclude/CDE nach den Anforderungen des AG mit Projektleiterrechten zu verwenden. . Es ist eine Komplettbeauftragung über alle Leistungen vorgesehen. Weitere Angaben hierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.

CPV-Code
71541000
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Eignungskriterien 7 Einträge

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Formblatt 03 - Nachweis der Eignung "Fachliche Eignung" -Personalbestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 4.1 Erklärung über den Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen: Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2023-2025), maßgeblich sind fest angestellte Mit-arbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen. . Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert größer/gleich 4 Personen (VZÄ)

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Formblatt 04 -Technische Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen wir, dass wir über die erforderlichen technische Ausstattung verfügen, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Formblatt 05 - Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend. Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. . Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über eine gesonderte oder die u.g. Referenz erfüllt sein: - Eine vergleichbare Referenz mit Anwendung / Berücksichtigung des öffentlichen Vergaberechts oberhalb und unterhalb des Schwellenwertes für Bauleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen (LPH 6 & 7) + Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 7 Jahre

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Berufshaftpflichtversicherung

Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der Bewerber - vor Auftragserteilung jedoch nach Aufforderung durch die Auftraggebende - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag - eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maß-gaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Bei Bietergemeinschaften ist die Versicherung in der geforderten Höhe von jedem Mitglied separat abzuschließen und nachzuweisen.

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausfüh-rung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen im Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre. . Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert mind. größer/gleich 300.000 EUR netto / Jahr

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Eintragung in ein Berufsregister

Formblatt 02 - Auszug Handels- bzw. Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er als Unternehmen in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsge-mäß eingetragen ist. Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auf-tragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderlichen Qualifi-kation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Referenzen - Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung benannten Mindestanforderungen und geforderten Teilnahmeunterlagen vollständig objektiv in Bezug auf die Erfüllung der gestellten Anforderungen (vgl. Anlage 02 und 03). Die Auftraggebende behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen - vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzuklären. Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünfplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 01 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt, die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 02 der 01. wertungsfähigen Referenz usw. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los. . Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen gem. Vergabeunterlagen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend, sofern diese alle Mindestkriterien der geforderten Referenzen Anlage 03 Punkt 3.1 & 3.2 erfüllt. Referenz 3 Punkt 3.3 kann dieselbe oder eine andere Referenz sein. Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. . Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten sieben Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil- )Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. Die Anforderungen an die Anwendung / Berücksichtigung von öffentlichem Vergaberecht (vgl. Referenz Nr. 02; Kap. 3.2) können über die dort abgefragte separate Referenz oder - kumuliert - über die Referenz Nr. 01 nachgewiesen werden. Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein. -Eine vergleichbare Leistung im Leistungsbild "Projektsteuerung" für die Erweiterung bzw. den Neubau eines vergleichbaren Objektes mit besonderen technischen und organisatorischen Anforderungen in Bezug auf die vorgesehene Nutzung "Lüftungstechnischen Anlage" mit mindestens einer mind. HZ II gem. Anl.15.2 HOAI 2021 -Eine vergleichbare Leistung für die Projektsteuerung und Beratung mind. Parallellaufend zu den HOAI Leistungsphasen 5 und 8 -Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mind. Leistungen aus den Bereichen Kosten, Termine, Qualitäten -Eine vergleichbare Leistung mit hohem Koordinationsaufwand, d.h. mindestens teilweise Einzelplanern (kein Kumulativleistungsträger / GP) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenz 1: -Vergleichbarkeit der Bauaufgabe max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der Parallelität der Leistungen zu den HOAI Leistungsphasen der Planer max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens max. 3 Punkte - Vergleichbarkeit der Erbrachten Leistungen max. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der Zusammenarbeit mit Einzelplanern max. 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahme max. 2 Punkte - Beachtung von öffentlichem Vergaberecht max. 3 Punkte . Referenz 3: -Zusätzliche alleinstehende Referenz mit Kriterium "Erfahrung mit Conclude" - max. 15 Punkte . Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehend eine Mitteilung.

Losbezug: 2026-0270-AJ-2

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Ausschlussgrund

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschlussgrund

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

Ausschlussgrund

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Ausschlussgrund

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Ausschlussgrund

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Ausschlussgrund

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ausschlussgrund

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ausschlussgrund

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschlussgrund

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Ausschlussgrund

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Ausschlussgrund

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Ausschlussgrund

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