Ausschreibung

Planungsleistungen für den Neubau der Verbundschule am Tuniberg Freiburg mit 3-fach Sporthalle, Schulhof und Sport- und Außenanlagen

Angebotsfrist

24. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

0 EUR

CPV-Code

71240000

NUTS-Region

DE131

Zweck

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Durchgeführt wird ein dreistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und zweistufiger Verhandlungsphase gemäß § 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 VgV, 74 VgV sowie Lösungsvorschläge nach § 76 Abs. 2 VgV.

Verfahren

Mit dem Neubau der Verbundschule am Tuniberg plant die Stadt Freiburg im Ortsteil Opfingen einen neuen weiterführenden Schulstandort von gesamtstädtischer und zugleich ortsbildprägender Bedeutung. Vorgesehen ist eine 6-zügige Verbundschule mit einer Nutzfläche von knapp 12.000 qm für insgesamt rund 1.200 Schüler*innen. Die Verbundschule umfasst eine 3-zügige Gemeinschaftsschule Sekundarstufe 1, ein 3-zügiges Gymnasium Sekundarstufe 1 mit einer gemeinsamen 4-zügigen Sekundarstufe 2 (Oberstufe). Das Plangebiet umfasst rund 3,4 ha am östlichen Ortseingang von Opfingen. Die Schule soll einen inklusiven Lern- und Lebensort bilden, der den unterschiedlichen Anforderungen von Gemeinschaftsschule und Gymnasium gleichermaßen gerecht wird. Grundlage ist ein pädagogisches Konzept, das die verschiedenen Lernstrukturen beider Schularten in Jahrgangsclustern abbildet und Offenheit, Anpassungsfähigkeit und selbstständiges Lernen fördert. Demnach wird eine räumliche Organisation erwartet, die klare Orientierung bietet, unterschiedliche Grade von Gemeinschaft und Rückzug ermöglicht und in allen Aspekten barrierefrei gedacht ist. Entscheidend ist eine funktional schlüssige, wirtschaftliche und räumlich überzeugende Gesamtfigur. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Gesucht wird ein robuster, langlebiger und dauerhaft wirtschaftlicher Schulbau, der mit klaren Baukörpern, einer schlüssigen Organisation, angemessenen Konstruktionsprinzipien und einer alterungsfähigen Materialwahl auf die Anforderungen des schulischen Alltags antwortet. Durch den Ansatz Einfaches Bauen sind räumliche, konstruktive und technische Lösungen so aufeinander abzustimmen, dass ein hoher Gebrauchswert, gute Anpassungsfähigkeit, geringe Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie eine hohe architektonische Qualität erzeugt werden. Erwartet wird eine Verbundschule, die mit angemessenen Mitteln eine starke Identität entwickelt und sich selbstverständlich in den dörflich geprägten Ortsteil sowie in den Freiraum am Ortsrand einfügt. Die angrenzenden Anlagen und Nutzungen sind als Teil des Gesamtkonzepts zu verstehen. In das Außensportangebot sollen auch die angrenzenden, bereits bestehenden Sportanlagen einbezogen werden. Darüber hinaus ist auch eine neue Dreifeld-Sporthalle geplant. Dadurch entsteht ein vernetzter Bildungs-, Sport- und Aufenthaltsstandort, der sowohl schulische als auch außerschulische Nutzungen sinnvoll miteinander verbinden soll. Zugleich ist die besondere Lage am Ortseingang so zu nutzen, dass der neue Campus eine klare Adresse ausbildet und als qualitätsvoller städtebaulicher Auftakt von Opfingen wahrnehmbar wird. Die Außenräume sind als integraler Bestandteil des Schulkonzepts zu entwickeln. Erwartet werden qualitätsvolle und robuste Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und Flexibilität für unterschiedliche Nutzungen, die auch künftig unter Einbeziehung von Schüler*innen und pädagogischen Fachkräften weiterentwickelt werden können. Der Schulhof sowie auch die integrierten Sportflächen sollen Bewegung, Aufenthalt, informelles Lernen und Mehrfachnutzung ermöglichen, zugleich klimaanpassungsfähig, pflegearm und dauerhaft tragfähig sein. Außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten sollen die Freiflächen zudem der Bevölkerung ein attraktives Aufenthaltsangebot bieten und so die öffentliche Bedeutung des Standorts stärken. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden an einen Bieter/Bietergemeinschaft vergeben. Die einzelnen Fachrichtungen erhalten separate Verträge. Die Federführung im Verhandlungsverfahren liegt bei der Fachrichtung Gebäudeplanung. Mit Abschluss der Verträge je Fachrichtung werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie ggf. Teile der Besonderen Leistungen in Auftrag gegeben. Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Einzel-Leistungen gemäß HOAI 2021: Gebäudeplanung und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Technische Ausrüstung: gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1-8, Leistungen der Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik, Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff HOAI. Ausgangslage: Die Stadt Freiburg im Breisgau beabsichtigt, in Freiburg-Opfingen die Verbundschule Tuniberg zu realisieren. Anlass hierfür ist der seit Langem bestehende Bedarf an einer weiterführenden Schule für die Tuniberg-Gemeinden. Bislang müssen Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen für den Besuch weiterführender Schulen in andere Bereiche des Freiburger Stadtgebiets pendeln. Mit dem geplanten Neubau soll deshalb ein leistungsfähiger, zukunftsorientierter und ortschaftübergreifend wirksamer Bildungsstandort geschaffen werden. Das Vorhaben knüpft an die bereits in der zuvor entwickelten Rahmenplanung für die Tuniberggemeinden formulierte Zielsetzung an, in Opfingen einen neuen Bildungsschwerpunkt zu entwickeln. Grobkostenrahmen: Auf Grundlage eines Kostenrahmens DIN 276 eines vergleichbaren Schulneubaus wurde durch lineare Hochrechnung nach Größe, funktionalen Anforderungen Nutzungsbausteinen der Verbundschule eine Kostenprognose erstellt. Diese Ermittlung beläuft sich im Stand 3. Quartal 2026 auf ca. 85 Mio. EUR brutto (Kostengruppe 300-500). Termine: Verbundschule inkl. Freianlagen: Aufnahme der Planung ca. 01/2028, Ausschreibung Bauleistungen ca. 2. HJ 2029, Baugenehmigung ca. 1. HJ 2030, Beginn Bauausführung voraussichtlich 2031. Verfahren: Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 VgV, 74 VgV) mit Erstellung von Lösungsvorschlägen (Entwurf Verbundschule und Konzept Einfaches Bauen) nach § 76 Abs. 2 VgV in der Vergabephase. Es ist in drei Stufen aufgeteilt: 1. Stufe: öffentlicher Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase. 2. Stufe: Angebots- und Verhandlungsphase Teil I (10 Teilnehmende). 3. Stufe: Angebots- und Verhandlungsphase Teil II (3 Teilnehmende). Zu vergebende Leistungen: Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Einzel-Leistungen gemäß HOAI 2021: Gebäudeplanung und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Technische Ausrüstung: gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1-8, Leistungen der Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik, Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff HOAI. Die Leistungen werden an einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft vergeben. Die einzelnen Fachrichtungen erhalten separate Verträge. Die Federführung im Verhandlungsverfahren liegt bei der Fachrichtung Gebäudeplanung. Die Auftraggeberin vergibt die oben aufgeführten Planungsleistungen gem. HOAI (2021) § 33 ff., § 38 ff., § 49 ff., § 53 ff. für Bauphysik Anlage 1.2 HOAI und Heft 23 AHO bis mindestens einschließlich LPH 3, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die weiteren Leistungsphasen werden gem. HOAI (2021) § 33 ff., § 38 ff., § 49 ff., § 53 ff. und für Bauphysik Anlage 1.2 HOAI und Heft 23 AHO optional stufenweise beauftragt. Die Auftraggeberin hat die Absicht, bei vorliegendem Baubeschluss des Gemeinderates und bei funktionierender Zusammenarbeit zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmenden wie üblich alle Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch im Verhandlungsverfahren bereits erbrachte Leistungen des Bestbieters bis zur Höhe der Honorierung im Verhandlungsverfahren nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Bieter erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Verträge für Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Freianlagenplanung unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. Mit der Teilnahmebestätigung am Verhandlungsverfahren erkennen die Bieter die Regularien und Termine des Verhandlungsverfahrens an. Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor. Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die in der Anlage „Vertrag Grundleistungen und Besondere Leistungen“ genannten Teilleistungen. Hinweis: Es müssen alle Teilleistungen angeboten werden

Lose 1 Los
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Planungsleistungen für den Neubau der Verbundschule am Tuniberg Freiburg mit 3-fach Sporthalle, Schulhof und Sport- und Außenanlagen

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Durchgeführt wird ein dreistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und zweistufiger Verhandlungsphase gemäß § 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 VgV, 74 VgV sowie Lösungsvorschläge nach § 76 Abs. 2 VgV.

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71240000
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Eignungskriterien 4 Einträge

Ausbildungs- und Berufsqualifikationen

Erklärung gemäß § 75 VgV: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Das Verfahren richtet sich an Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen und Ingenieur*innen. Gebäudeplanung: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architekt*in" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer bzw. eine Zulassung entsprechend in Deutschland tätig zu werden. Freianlagenplanung: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Freianlagenplaner*in tätig zu werden. Anerkannt werden: abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Bachelor/Master of Engineering oder Science) Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Geographie, Landschaftsökologie oder vergleichbare Studiengänge, die mit der Planung von Freianlagen verbunden sein können oder Nachweis als Techniker bzw. Technikerin im Garten- und Landschaftsbau oder Vergleichbares. Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik: Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" zu tragen. Ebenso natürliche Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Die jeweilige Qualifikation kann von einer Person des Unternehmens erfüllt werden. Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die entsprechenden Nachweise sind hochzuladen. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.

Losbezug: LOT-0001

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für a) Gebäudeplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, b) Freianlagenplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden und c) Ingenieure in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max. 12 Monate alt) vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Als prinzipiell geeignet werden Büros / Bewerbergemeinschaften eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung). Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich. 12.1 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Gebäudeplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 35 HOAI, - Neubau und/oder Sanierung eines Bauwerks, - Bauwerk für Bildung/Lehre/Jugend oder vergleichbar, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, - Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB § 99. 12.2 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Gebäudeplanung (Eignungsprüfung nachhaltige und innovative Baukonzepte) innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: Erfahrungen mit ressourcen- und kostenbewusstem Bauen nachweisbar über Holz-/Holzhybridbau, Vorfertigungsgrad, Rückbaukonzept oder LCA (Life Cycle Assessment) und LCC (Life Cycle Costing) Gebäuderessourcenpass, Zertifizierungen (DGNB, BNB, QNG), reduziertes TGA-Konzept oder vergleichbar, - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 35 HOAI, - Mehrgeschossiger Neubau oder Anbau eines Bauwerks, - Größe des Bauwerks von mind. 2.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016. > Fortsetzung Eignungsanforderungen siehe unten

Losbezug: LOT-0001

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

> Fortsetzung Eignungsanforderungen: 12.3 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für einen Neubau und/oder eine Sanierung im Hochbau, - Bauwerk für Bildung/Lehre/Jugend, Verwaltung, Kultur, Gesundheit oder vergleichbarer nutzungsintensiver Sondernutzung, - Erbrachte Leistungen in den wesentlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI, insbesondere aus den Bereichen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Elektrische Anlagen, Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Gebäude- und Anlagenautomation, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016. 12.4 Eignungsprüfung Büro Planungsleistungen für die Tragwerksplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Tragwerksplanung für einen Neubau im Hochbau, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, 12.5 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Bauphysik innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Bauphysik für einen Neubau im Hochbau mit Zertifizierung (BNB/DGNB/QNG) oder Lebenszykluskostenbetrachtung, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, 12.6 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 40 HOAI, - Schulfreianlagen, Sport-/Spiel- oder Freizeitflächen, - Flächengröße von mind. 1 ha, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.

Losbezug: LOT-0001

Eintragung in ein Berufsregister

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs- /Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern

Losbezug: LOT-0001

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

30 %

Preis. Für die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 30 % Honorarangebot - Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).

Losbezug: LOT-0001

Qualität

70 %

Für die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 70 % Lösungsvorschlag, die Beurteilung des Lösungsvorschlags erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Qualität und Umfang der vorgelegten Planung, in Bezug zur gestellten Aufgabe, insbesondere auf die Gestaltung, - Angemessenheit, Qualität und Plausibilität des Konzeptes hinsichtlich: a. Qualität des stadträumlichen Gesamtkonzepts, b. Architektonische Gestaltqualität, c. Funktionale Qualität, die Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion/ Barrierefreiheit), e. Ökologie, Anpassung an Klimawandel, Nachhaltigkeit, Energiekonzeption, f. Funktionalität und Innovationskraft des Konzepts „Einfaches Bauen“, g. Außenraumqualität, funktionale und räumliche Qualität des Freiraumkonzeptes, h. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit. Für die 2. Stufe des Verfahrens werden die zuvor genannten Kriterien Lösungsvorschlag zu 100 % gewertet. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A