Ausschreibung

Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim - Schlosserarbeiten

Angebotsfrist

16. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

266.706 EUR

CPV-Code

45262670

NUTS-Region

DE132

Zweck

Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude. Bauhof massiv: Haupttreppenhaus 1-geschossig mit 2-läufiger Beton-Treppe: Treppengeländer beidseitig ca. 9,40 m, und Brüstungsgeländer Flachstahl-Staketen ca. 6,30 m, pulverbeschichtet Werkstattbereich: Brüstungsgeländer Flachstahl-Staketen ca. 12,50 m, verzinkt inkl. Palettenschleuse (Handelsware) Leibungsverkleidungen aus Flachstahl ca. 30,00 m Feuerwehr: Außentreppe 3-geschossig, jeweils 2-läufig: aus U-, HEA-Profil, mit Gitterrost belegt, Flachstahl-Staketengeländer und Handläufen, verzinkt, Lauflänge ca. 24,00 m Flachstahl-Staketengeländer am Balkon, verzinkt und pulverbeschichtet, ca. 40,00 m Fassadenbegrünung zweigeschossig aus IPE- und Winkelprofilen, verzinkt und pulverbeschichtet, Drahtseilen und Spannschlössern, Edelstahl, ca. 13,80 m Haupttreppe 1-geschossig, 2-läufig mit halbrundem Zwischenpodest aus Vollstahlblechwangen, Stufen als Wannen, Stahl lackiert, Eichenhandlauf, Lauflänge ca. 9,50 m Brüstungsgeländer aus Stahlblech, Stahl lackiert, ca. 5,60 m Leibungsverkleidung aus Stahlblech und Winkelstahl, pulverbeschichtet, ca. 96,20 m

Lose 1 Los
Los 1

Metallbau- und Schlosserarbeiten

Kennung LOT-0001 152 – 331c

Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude. Bauhof massiv: Haupttreppenhaus 1-geschossig mit 2-läufiger Beton-Treppe: Treppengeländer beidseitig ca. 9,40 m, und Brüstungsgeländer Flachstahl-Staketen ca. 6,30 m, pulverbeschichtet Werkstattbereich: Brüstungsgeländer Flachstahl-Staketen ca. 12,50 m, verzinkt inkl. Palettenschleuse (Handelsware) Leibungsverkleidungen aus Flachstahl ca. 30,00 m Feuerwehr: Außentreppe 3-geschossig, jeweils 2-läufig: aus U-, HEA-Profil, mit Gitterrost belegt, Flachstahl-Staketengeländer und Handläufen, verzinkt, Lauflänge ca. 24,00 m Flachstahl-Staketengeländer am Balkon, verzinkt und pulverbeschichtet, ca. 40,00 m Fassadenbegrünung zweigeschossig aus IPE- und Winkelprofilen, verzinkt und pulverbeschichtet, Drahtseilen und Spannschlössern, Edelstahl, ca. 13,80 m Haupttreppe 1-geschossig, 2-läufig mit halbrundem Zwischenpodest aus Vollstahlblechwangen, Stufen als Wannen, Stahl lackiert, Eichenhandlauf, Lauflänge ca. 9,50 m Brüstungsgeländer aus Stahlblech, Stahl lackiert, ca. 5,60 m Leibungsverkleidung aus Stahlblech und Winkelstahl, pulverbeschichtet, ca. 96,20 m

CPV-Code
45262670
Angebotsfrist
16. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
266.706 EUR
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Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.