Ausschreibung

Neubau einer Vierfeldhalle in Lathen; Sportboden / Prallschutz (17)

Angebotsfrist

09. Okt 2026, 10:30

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

45000000

NUTS-Region

DE949

Zweck

1.710 qm flächenelastischer Sportboden 1.710 qm Fußbodenheizung 1.710 qm Oberbelag 3.200 m Spielfeldmarkierungen 510 qm Prallschutz Nadelvlies 7 Stck. Geräteraumschwingtor 7 Stck. Sporthallen-Türelemente

Verfahren

#Besonders auch geeignet für :other-sme#

Lose 1 Los
Los 1

Neubau einer Vierfeldhalle in Lathen; Sportboden / Prallschutz (17)

Kennung LOT-0001 2026-35

1.710 qm flächenelastischer Sportboden 1.710 qm Fußbodenheizung 1.710 qm Oberbelag 3.200 m Spielfeldmarkierungen 510 qm Prallschutz Nadelvlies 7 Stck. Geräteraumschwingtor 7 Stck. Sporthallen-Türelemente

CPV-Code
45000000
Angebotsfrist
09. Okt 2026, 10:30
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Eignungskriterien 7 Einträge

Eintragung in ein Handelsregister

Angaben in Eigenerklärung zur Eignung. Zudem sind folgende Unterlagen vorzulegen: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbeanmeldung.

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben in Eigenerklärung zur Eignung. Es sind die jeweiligen Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjähren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

Angaben in Eigenerklärung zur Eignung - 3 Referenznachweise

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Angabe in Eigenerklärung zur Eignung. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angabe in Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Angabe in Eigenerklärung zur Eignung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachsen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Eintragung in ein Berufsregister

Angabe in Eigenerklärung zur Eignung: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Qualitätssicherungsnachweise unabhängiger Stellen

Der Nachweis, dass sämtliche Anforderungen der DIN 18 032, Teil 2, in der neuesten Fassung, gültig ab Januar 1996, des angebotenen Sportbodens erfüllt werden, muss durch ein Prüfzeugnis eines qualifizierten, neutralen Prüfinstitutes vorgelegt werden. Der Sportboden muss einer Güteüberwachung nach DIN 18 200 unterliegen, die Bescheinigung der jährlich durchgeführten Qualitätssicherungs-Prüfung (z. B. RAL oder glw.) ist vorzulegen. Die Bescheinigung muss vom fremdüberwachenden Institut auf Basis der laufenden RAL-Güteüberwachung RAL-GZ 942 oder gleichwertig ausgestellt sein. Der angebotene Sportboden muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung in Aufenthaltsräumen besitzen, die entsprechende Zulassung ist dem Angebot beizufügen. Für die Reinigung und Pflege des zur Ausführung kommenden Oberbelages sind dem Bauherrn entsprechende Anleitungen auszuhändigen. Außerdem sind dem Angebot beizufügen - Systemskizzen des Sportbodens - Skizzen für Sockelleisten - Skizzen für Übergänge - Skizzen für Deckel und Rahmen

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 % Preis

Losbezug: LOT-0001 2026-35

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.