Angebotsfrist
02. Dez 2026, 12:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
71000000
NUTS-Region
DED42
Zweck
Mit dem Gesamtvorhaben Smart Rail Connectivity Campus (SRCC) wollen die Technische Universität Chemnitz und die Stadt Annaberg-Buchholz am Standort Annaberg-Buchholz ein Zentrum für Forschung, Entwicklung, Erprobung und Befähigung zur Zulassung im Innovationsfeld Intelligenter Schienenverkehr (Smart Rail) etablieren. Die DB InfraGO und die DB RegioNetz Verkehrs GmbH begleiten diese Vorhaben aktiv. In Kooperation mit vielen weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur digitalisierten, vernetzten, automatisierten und nachhaltigen Mobilität geleistet werden. Das Vorhaben trägt zur Schaffung einer Forschungsinfrastruktur bei, die Alleinstellungsmerkmale aufweist und eine breite Palette von Forschungsaktivitäten aus einer systemischen und interdisziplinären Perspektive heraus ermöglicht. Zur Schaffung der notwendigen Forschungsvoraussetzungen ist der Neubau einer Forschungshalle mit Sozial- und Funktionsräumen am unteren Bahnhof in Annaberg-Buchholz vorgesehen, die dort an die Gleisanlagen der Erzgebirgsbahn angebunden ist. Die Einordnung und das Baufeld (grün umrandet) sind in der Abbildung links zu erkennen. Die in diesem Dokument beschriebenen Leistungen stellen funktionale Mindestanforderungen an die Forschungshalle mit Gleisanschluss und die zugehörigen Außenanlagen dar. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung (hier: Funktionale Leistungsbeschreibung (nachfolgend abgekürzt mit "FLB")) sind Beschreibungen der Funktionen zur vollständigen Planung und der späteren Errichtung der betriebsbereiten und schlüssel-/bezugsfertigen Forschungshalle, der Gleisanlagen, der Außenbereiche mit Straßen, Wegen und Umzäunung (Außenanlagen) sowie die Freimachung des Baufeldes, der Abbruch der vorhandenen Oberflächen innerhalb des Baufeldes sowie eines Schuppens und von beräumten Kleingärten im nördlichen Teil des Areals unter Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie Normen.
Verfahren
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMTRX#
Lose 1 Los
Neubau einer Forschungshalle für Automatisierung und Digitalisierung bahn- und verkehrsbetrieblicher Funktionen, Annaberg-Buchholz
Gegenstand dieser Ausschreibung sind im ersten Schritt Planungsleistungen beginnend mit der Leistungsphase 1 HOAI über die Entwurfsplanung bis zur Einholung aller Genehmigungen gemäß Leistungsphase 4 HOAI. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI ist die Einbeziehung des Freistaates Sachsen erforderlich, um fördermittelgebergerecht das Vorhaben zu realisieren (baufachliche Prüfung und Anerkennung der Antrags- und Bauunterlagen). Zum Leistungsumfang des AN zählen ebenfalls alle erforderlichen planerischen Leistungen zur Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung (ab Übergabepunkt der örtlichen Versorgungsunternehmen) und zur Errichtung der Außenanlagen innerhalb der Grenzen des Baugrundstücks.
- CPV-Code
- 71000000
Eignungskriterien 12 Einträge
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Losbezug: LOT-0001
Eintragung in ein Berufsregister
Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Losbezug: LOT-0001
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Planung in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 1.800.000 EUR pro Jahr.
Losbezug: LOT-0001
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 2.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Losbezug: LOT-0001
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Gesamtreferenzauftrag (=°Mindestanforderung) aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Eine weiterer Gesamtreferenzauftrag (=°freiwillig) kann eingereicht werden, um eine bessere Bewertung zu erhalten. Ein Gesamtreferenzauftrag gilt als eingereicht, wenn die Teilreferenzaufträge A, B, C und D nachgewiesen wurden. Es steht dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft frei, ob die Teilreferenzaufträge einzeln oder kombiniert in einem oder mehreren Referenzaufträgen nachgewiesen werden. - Mit dem Teilreferenzauftrag A muss die Erbringung von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI nachgewiesen werden (=°Teilreferenz A). - Mit dem Teilreferenzauftrag B muss die Erbringung von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI für den Schienenverkehr nachgewiesen werden (=°Teilreferenz B). - Mit dem Teilreferenzauftrag C muss die Erbringung von Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI nachgewiesen werden (=°Teilreferenz C). - Mit dem Teilreferenzauftrag D muss die Erbringung von Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI nachgewiesen werden (=°Teilreferenz D). Zu diesem Zweck muss der Bewerber bzw. müssen die Bewerbergemeinschaft Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Mindestanforderung an die Teilreferenz A: Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Teilreferenzauftrag nachweisen, bei welchem die Erbringung von vergleichbaren Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, betreffend das Leistungsbild §°34 HOAI gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 umfasst hat. Die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 nach DIN 276 beträgt mindestens 5°Mio.°EUR. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Mindestanforderung an die Teilreferenz B: Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Teilreferenzauftrag nachweisen, bei welchem die Erbringung von vergleichbaren Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen für den Schienenverkehr, betreffend das Leistungsbild §°47 HOAI gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 umfasst hat. Die Planung erfolgte für eine Anschlussbahn mit folgenden Merkmalen: - mindestens drei Weichen, - Gleisanlagen innerhalb eines Gebäudes (Hallengleis), - Leit- und Sicherungstechnik (LST) einschließlich Anschlussweiche. [JP1.1][JP1.2]Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Mindestanforderung an die Teilreferenz C: Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Teilreferenzauftrag nachweisen, bei welchem die Erbringung von vergleichbaren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung §°53 HOAI gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 umfasst hat. Die Summe der anrechenbaren Kosten nach DIN 276 beträgt mindestens 1°Mio.°EUR. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Mindestanforderung an die Teilreferenz D: Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Teilreferenzauftrag nachweisen, bei welchem die Erbringung von vergleichbaren Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §°49 HOAI gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 umfasst hat. Die Summe der anrechenbaren Kosten nach DIN 276 beträgt mindestens 1.8°Mio°EUR. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Losbezug: LOT-0001
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Bewertung der Referenzen: Allgemeine Kriterien können bei der Referenzen A oder B erreicht werden. Die Gebäudekriterien werden nur bei der Referenz A bewertet, die Kriterien mit Bahnbezug werden nur bei der Referenz B gewertet. -Bei der Teilreferenz A oder B handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber. (Ja, für A & B = 10 Punkte; Ja, für A o. B = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz A oder B handelt es sich um ein durch Fördermittel finanziertes Vorhaben. (Ja, für A & B = 10 Punkte; Ja, für A o. B = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz A oder B handelt es sich um ein Vorhaben, welches im Rahmen des Bewertungssystems "Nachhaltiges Bauen" (BNB) mindestens den Status Silber erreicht hat. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz A beträgt die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 der DIN 276. (>= 10 Mio. EUR = 5 Punkte >= 8 Mio. EUR = 4 Punkte; >= 7 Mio. EUR = 3 Punkte; >= 6 Mio. EUR = 2 Punkte; >= 5 Mio. EUR = 1 Punkt; < 5 Mio. EUR = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz A handelt es sich um ein Gebäude zu Forschungszwecken. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz A handelt es sich um eine Werkstatthalle für Schienenfahrzeuge. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz B wurde der Auftraggeber im Rahmen der Planung durch den Referenznehmer bei der Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens nach § 18 AEG oder eines vergleichbaren eisenbahnrechtlichen Zulassungsverfahrens nach Landesrecht begleitet und unterstützt. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz B erfolgte die Planung eines Anschlusses an das Netz eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bei der Teilreferenz B erfolgte die Einbindung in ein elektronisches oder digitales Stellwerk. (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bonuspunkte: Bei der Teilreferenz A wurde in dem Projekt durch den Referenznehmer neben der Objektplanung Gebäude und Innenräume auch die Tragwerksplanung und/oder die Planung für die Technische Ausrüstung erbracht. (Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bonuspunkte: Bei einer eingereichten Referenz wurden die vorgegebenen Mindestanforderungen von Teilreferenz A und Teilreferenz B gemeinsam in dem Referenzauftrag vollständig erfüllt (Generalplanung). (Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bonuspunkte: Bei einer eingereichten Referenz wurden die vorgegebenen Mindestanforderungen von Teilreferenz A, Teilreferenz B, Teilreferenz C und Teilreferenz D gemeinsam in dem Referenzauftrag vollständig erfüllt (Generalplanung). (Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte) -Bonuspunkte: Eine eingereichte Referenz wurde durch das Unternehmen des Bieters erbracht, d. h. es wurde zur Leistungserbringung keine Eignungsleihe und/oder kein Nachunternehmer in Anspruch genommen. (4 Teilreferenzen = 20 Punkte; 3 Teilreferenzen = 15 Punkte; 2 Teilreferenzen = 10 Punkte; 1 Teilreferenz = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte)
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
"Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
landesspezifische Eigenerklärungen Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen folgende Eigenerklärungen ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreichen: -Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte -Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Losbezug: LOT-0001
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Losbezug: LOT-0001
Zuschlagskriterien 2 Einträge
Preis
40 %Losbezug: LOT-0001
Qualität
60 %Berufserfahrung, Herangehensweise
Losbezug: LOT-0001
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."