Ausschreibung

Nassschlammtransport

Angebotsfrist

17. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

707.000 EUR

CPV-Code

90513700

NUTS-Region

DEG02

Zweck

Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr die Leerung der verbandseigenen Kläranlagen vom Nassschlamm sowie den darauffolgenden Transport des Schlammes zu den Kläranlagen in Gera oder Ronneburg. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die Abfuhr von Nassschlamm aus insgesamt 31 Kläranlagen und den Transport zu den Einleitstellen des Klärwerks Gera, nämlich zu den Faulschlammvorlagebehältern mit einem Gesamtvolumen von rund 6.022 m³ sowie zur Fäkalannahmestation mit einem Volumen von etwa 2.390 m³. Zusätzlich erfolgt die Anlieferung zur Einleitstelle Nassschlammannahme der Kläranlage in Ronneburg mit einem Volumen von rund 3.668 m³. Es handelt sich um Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnummer: 190805). Die Dichte des Nassschlammes wird mit 1 Liter ≙ 1 Kilo festgelegt. Da der Nassschlamm zu unregelmäßigen Zeiten anfällt und dieser abhängig von Wetterereignissen (Niederschlag und erhöhten Temperaturen) sowie der Entwicklung im Verbandsgebiet ist, stellen die angegebenen Mengen nur eine ungefähre Größe dar. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren und führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 710.000 € netto erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.

Verfahren

ThürVgG

Lose 1 Los
Los 1

Nassschlammtransport

Kennung 50260009

Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr die Leerung der verbandseigenen Kläranlagen vom Nassschlamm sowie den darauffolgenden Transport des Schlammes zu den Kläranlagen in Gera oder Ronneburg. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die Abfuhr von Nassschlamm aus insgesamt 31 Kläranlagen und den Transport zu den Einleitstellen des Klärwerks Gera, nämlich zu den Faulschlammvorlagebehältern mit einem Gesamtvolumen von rund 6.022 m³ sowie zur Fäkalannahmestation mit einem Volumen von etwa 2.390 m³. Zusätzlich erfolgt die Anlieferung zur Einleitstelle Nassschlammannahme der Kläranlage in Ronneburg mit einem Volumen von rund 3.668 m³. Es handelt sich um Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnummer: 190805). Die Dichte des Nassschlammes wird mit 1 Liter ≙ 1 Kilo festgelegt. Da der Nassschlamm zu unregelmäßigen Zeiten anfällt und dieser abhängig von Wetterereignissen (Niederschlag und erhöhten Temperaturen) sowie der Entwicklung im Verbandsgebiet ist, stellen die angegebenen Mengen nur eine ungefähre Größe dar. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren und führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 710.000 € netto erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.

CPV-Code
90513700
Angebotsfrist
17. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
707.000 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 1 Eintrag

Spezifischer Jahresumsatz

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=330178 - Bezug zum Formblatt: Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen sind mit dem Angebot einzureichen: •Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; •Erklärung, dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden; •Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; •Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht; •Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; •Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: -Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen; -Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; -Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt; -Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. •Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen; •Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Die Bescheinigungen (Nachweise) umfassen die folgenden Angaben:•Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG•Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung•Nachweis einer Umweltschadenversicherung•Liste an Fahrzeugen zur Erbringung der Leistung•Eigenerklärung Bezug Russland•drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben: -Ansprechpartner; -Art der ausgeführten Leistung; -Auftragssumme; -Ausführungszeitraum; -stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; -Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; -Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); -ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; -Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. •Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;•Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;•rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);•Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;•Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;•ggf. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1 und auch alle Nachweise, Erklärungen, Bescheinigungen etc. für andere Unternehmen aus Formblatt 233, 234, 235 & 236; Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen EU).

Losbezug: 50260009

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.