Angebotsfrist
04. Mai 2029, 08:00
Geschätzter Wert
46.000.000 EUR
CPV-Code
09310000
NUTS-Region
Nicht angegeben
Zweck
Bisher hat die MHH den Strombedarf basierend auf Ausschreibungsverfahren des Landes Niedersachsen gedeckt, die durch das NLBL Niedersächsisches Landesamt für Bau- und Liegenschaften durchgeführt worden sind. Die MHH möchte die Beschaffung von Strom neu organisieren. Ziel ist es, zukünftig die Energiekosten einerseits zu minimieren, andererseits die Planungssicherheit und Kostensicherheit für die MHH dauerhaft zu gewährleisten. Für die wirtschaftliche und zukunftsorientierte Beschaffung von elektrischem Strom möchte die MHH zukünftig als Energieversorgungsunternehmen agieren. Die Belieferung mit elektrischem Strom an die jeweiligen Abnahmestellen der MHH soll ab dem 01.01.2026 im Namen der MHH erfolgen. Die MHH beabsichtigt, den Bedarf an elektrischer Energie in Form von Fahrplanlieferungen auf der Basis des hier ausgeschriebenen Dynamischen Beschaffungssystem zu beziehen. Auf Basis des Dynamischen Beschaffungssystems werden zu beliebigen Zeitpunkten Teilmengen des Fahrplanes beschafft (Einzelabrufe). Die gesamte Verbrauchsmenge an elektrischer Energie der MHH umfasst zurzeit pro Jahr ca. 65.000 MWh.
Verfahren
Nichtoffenes Verfahren basierend auf einem Dynamischen Beschaffungssystem
Dynamisches Beschaffungssystem
Lose 1 Los
MHH - Dynamisches Beschaffungssystem - Lieferung elektrischer Energie (Fahrplanlieferung) - VV 2025/750/7960
Kennung 2025/750/7960
Bisher hat die MHH den Strombedarf basierend auf Ausschreibungsverfahren des Landes Niedersachsen gedeckt, die durch das NLBL Niedersächsisches Landesamt für Bau- und Liegenschaften durchgeführt worden sind. Die MHH möchte die Beschaffung von Strom neu organisieren. Ziel ist es, zukünftig die Energiekosten einerseits zu minimieren, andererseits die Planungssicherheit und Kostensicherheit für die MHH dauerhaft zu gewährleisten. Für die wirtschaftliche und zukunftsorientierte Beschaffung von elektrischem Strom möchte die MHH zukünftig als Energieversorgungsunternehmen agieren. Die Belieferung mit elektrischem Strom an die jeweiligen Abnahmestellen der MHH soll ab dem 01.01.2026 im Namen der MHH erfolgen. Die MHH beabsichtigt, den Bedarf an elektrischer Energie in Form von Fahrplanlieferungen auf der Basis des hier ausgeschriebenen Dynamischen Beschaffungssystem zu beziehen. Auf Basis des Dynamischen Beschaffungssystems werden zu beliebigen Zeitpunkten Teilmengen des Fahrplanes beschafft (Einzelabrufe). Die gesamte Verbrauchsmenge an elektrischer Energie der MHH umfasst zurzeit pro Jahr ca. 65.000 MWh.
- CPV-Code
- 09310000
- Geschätzter Wert
- 46.000.000 EUR
Eignungskriterien 5 Einträge
Eignungskriterien
Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren/ Referenzen des Bewerbers/Bieters Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über realisierte Fahrplanlieferungen. Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens 2 Referenzen über realisierte Fahrplanlieferungen mit einem jeweiligen Lieferumfang (MWh) von mindestens 10.000 MWh je Fahrplan und Lieferjahr Bei der Angabe von Fahrplanlieferungen über mehrere Lieferjahre zählt die Angabe des Durchschnittswertes je Lieferjahr.
Losbezug: 2025/750/7960
Eignungskriterien
Nachweis über einen direkten oder indirekten Bilanzkreiszugang in einer deutschen Regelzone (Kopie des Nachweises/Eigenerklärung des Teilnehmers)
Losbezug: 2025/750/7960
Eignungskriterien
Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung im Beruf durchführen - Angabe und Beschreibung der Maßnahmen
Losbezug: 2025/750/7960
Eignungskriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (bezogen auf den Zeitraum der letzten 3 Geschäftsjahre vor der Abgabe des Teilnahmeantrags am Dynamischen Beschaffungssystem) Eignungskriterium: Nachzuweisen ist der Gesamtjahresumsatz (netto) für jedes Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz von 30.000.000 EUR in jedem Jahr der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anforderung der Angabe des Mindestjahresumsatzes aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Anzugeben ist der Wert des Umsatzes in €/brutto
Losbezug: 2025/750/7960
Eignungskriterien
Mindestanforderung zu den Mindestdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Der Lieferant verpflichtet sich die geforderte Haftpflichtversicherung über die gesamte Laufzeit des Dynamischen Beschaffungssystems entsprechend den Vorgaben aus den Vergabeunterlagen vorzuhalten und der MHH auf deren Verlangen das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Der Lieferant ist gegenüber der MHH zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt.
Losbezug: 2025/750/7960
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschlussgrund
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ausschlussgrund
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ausschlussgrund
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ausschlussgrund
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ausschlussgrund
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ausschlussgrund
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschlussgrund
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ausschlussgrund
Bestimmungen gemäß: Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Eigenerklärung zu Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Eigenerklärung Schwarzarbeitergesetz (SchwarzArbG)/Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)/Strafgesetzbuches (StGB) Eigenerklärung Mindestlohngesetz (MiLoG) Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ausschlussgrund
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund
Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ausschlussgrund
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Ausschlussgrund
Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Ausschlussgrund
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschlussgrund
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Ausschlussgrund
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,