Angebotsfrist
28. Sep 2026, 10:00
Geschätzter Wert
0 EUR
CPV-Code
71312000
NUTS-Region
DE91C
Zweck
Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelettkonstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Verfahren
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Angebotes erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9ad3e44a-ef18-4758-a7e0-c538fecf3bd8 Für die Abgabe Ihres Angebotes ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebot einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebotes sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bieter Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bieter zur Einsicht zur Verfügung. Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Fristende über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bieters.
Lose 1 Los
Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen) - Sanierung Haus 11: BNB-Koordinator
Kennung 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelettkonstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
- CPV-Code
- 71312000
- Angebotsfrist
- 28. Sep 2026, 10:00
Eignungskriterien 7 Einträge
Eintragung in ein Handelsregister
Mit Einreichung dieses Eignungsnachweises bestätigt der Bieter, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bieter mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bieter in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bieter zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bieter mit Einreichung dieses Eignungsnachweises, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 ≥ 2 Personen (VZÄ). (Bieterrgemeinschaften werden in Summe gewertet).
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Berufshaftpflichtversicherung
Mit Einreichung dieses Eignungsnachweises verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche- eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Eignungsnachweises ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bietergemeinschaft – spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Eignungsnachweis zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 3.000.000 EUR für Personenschäden und - min. 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; - je pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert)
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen (Bietergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 40.000 € netto.
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit der Einreichung des Eignungsnachweises bestätigt der Bieter, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 und 02: - Der Bieter hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie allgemeine Referenzinformationen in dem Abschnitt Nr. 03 und 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Angebote mit (Teil-)Schlussrechnung abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die "Sanierung eines Bürogebäudes" als persönliche Referenz der vorgesehenen Projektleitung - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Begleitung über die Phasen "Vorplanung, Entwurf, Ausführung und Zertifizierungsdokumentation/Abnahme" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 300 bis 400) ≥ 2,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 und 02: - Der Bieter hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie allgemeine Referenzinformationen in dem Abschnitt Nr. 03 und 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Angebote mit (Teil-)Schlussrechnung abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 2 (Pflicht) Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die "Sanierung eines Bürogebäudes" zur Koordination und Dokumentation nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für eine vergleichbare Bauaufgabe mit angestrebter Zielsetzung einer BNB-Zertifizierung "Silber oder höher" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Begleitung über mind. eine der vier Phasen "(1) Vorplanung, (2) Entwurf, (3) Ausführung und (4) Zertifizierungsdokumentation/Abnahme" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 300 bis 400) ≥ 2,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre
Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
100 %Losbezug: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Ausschlussgrund
vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Ausschlussgrund
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"