Ausschreibung

Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“

Angebotsfrist

30. Sep 2026, 10:00

Geschätzter Wert

0 EUR

CPV-Code

71327000

NUTS-Region

DE929

Zweck

Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Verfahren

Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/32cef4c7-6282-4003-b5c4-5805b2140489 Für die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.

Lose 1 Los
Los 1

Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“

Kennung a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

CPV-Code
71327000
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Eignungskriterien 7 Einträge

Eintragung in ein Handelsregister

Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bewerber mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bewerber in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 ≥ 3 Personen (VZÄ). (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Berufshaftpflichtversicherung

Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche – eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft – spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 5.000.000 EUR für Personenschäden und min. 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; je pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert)

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen: (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 130.000 € netto. (Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet).

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen der Bewerber, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) ≥ 3 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 6) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 18 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 12 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 6 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 2) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 10 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 8 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 6 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 4 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 2 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 2) 6 Punkte: ≥ 18.000.000 € 12 Punkte 5 Punkte: ≥ 15.000.000 € 10 Punkte 4 Punkte: ≥ 12.000.000 € 8 Punkte 3 Punkte: ≥ 9.000.000 € 6 Punkte 2 Punkte: ≥ 6.000.000 € 4 Punkte 1 Punkt: ≥ 3.000.000 € 2 Punkte - Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 4) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 4 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 4) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 12 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 8 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 4 Punkte

Losbezug: a2b38a68-8c75-4f68-a793-fd30bc14dce2

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 bis 02: - Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz 2: (freiwillig) Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung / den Umbau / Erweiterungsneubau eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens der LPH 4 und 5 im Bereich der LPH 1 - 6 - Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) ≥ 3 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre Bewertung: - Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: (Wichtungsfaktor 3) 3 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz sehr vergleichbar. 9 Punkte 2 Punkte: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar mit wenigen Abstrichen. 6 Punkte 1 Punkt: Bauaufgabe ist in Bezug auf die gestellten Mindestanforderungen und die konkreten Projektrahmenbedingungen gem. Ziff. 4 "Referenzangaben zur Rangfolgebildung" unter "Kurze Beschreibung der Leistung [...]" bzw. der vom Bieter beigefügten Anlage zur Referenz vergleichbar, jedoch mit nennenswerten Abstrichen. 3 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: (Wichtungsfaktor 1) 5 Punkte: Erbringung von 6 Leistungsphasen 5 Punkte 4 Punkte: Erbringung von 5 Leistungsphasen 4 Punkte 3 Punkte: Erbringung von 4 Leistungsphasen 3 Punkte 2 Punkte: Erbringung von 3 Leistungsphasen 2 Punkte 1 Punkt: Erbringung von 2 Leistungsphasen 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Vergleichbarkeit des Bauvolumens: (Wichtungsfaktor 1) 6 Punkte: ≥ 18.000.000 € 6 Punkte 5 Punkte: ≥ 15.000.000 € 5 Punkte 4 Punkte: ≥ 12.000.000 € 4 Punkte 3 Punkte: ≥ 9.000.000 € 3 Punkte 2 Punkte: ≥ 6.000.000 € 2 Punkte 1 Punkt: ≥ 3.000.000 € 1 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte Projektbesonderheiten (jeweils 1 Punkt; Wichtungsfaktor 2) 1 Punkt: Physikalische Laborfläche 2 Punkte 1 Punkt: Beengtes Baufeld im Wohngebiet 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte - Umsetzung der Maßnahmen: (Wichtungsfaktor 2) 3 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (baulich verbunden) 6 Punkte 2 Punkte: Laufender Betrieb in angrenzenden Gebäuden (nicht baulich verbunden) 4 Punkte 1 Punkt: Keine Maßnahme mit laufendem Betrieb 2 Punkte 0 Punkte: Keine zweite Referenz 0 Punkte

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Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

100 %

vgl. Anlage 01 "Allgemeine Vergabeunterlage", Kap. 4.4, "Bewertungssystematik" und Anlage 05 "Zuschlagskriterien"

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Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Ausschlussgrund

vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"

Ausschlussgrund

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"