Ausschreibung

Laborinformationssystem (LIMS)

Angebotsfrist

01. Dez 2026, 12:00

Geschätzter Wert

484.064 EUR

CPV-Code

48000000

NUTS-Region

DE212

Zweck

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer Fachanwendung Laborinformationsmanagementsystem (LIMS), sie unterstützt den Eigenbetrieb Münchner Stadtentwässerung (MSE) bei der digitalen Verwaltung von Laborprozessen, Proben und Analysedaten. Sie dient der sorgfältigen Dokumentation der erhobenen Werte sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bzw. der Qualitätsstandards. Durch diese Beschaffung wird eine bereits bestehende Softwarelösung ersetzt.

Verfahren

Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bewerber-/Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 16.11.2026 über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. **** Alle Termine und Fristen sind dem Dokument "Termine und Fristen" in der jeweils aktuellen Version zu entnehmen. Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Eine Aufteilung in Fachlose ist lediglich möglich, wenn dies tatsächlich und technisch möglich ist und für die jeweilige Leistung ein eigener Anbietermarkt besteht. Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da ein Teil der weiteren Leistungen (u.a. Customizing, Installation, Produktivsetzung, Early Life-Support, Datenmigration, Bereitstellung von Schnittstellen, Weiterentwicklungen und Anpassungen und Unterstützungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgeführt werden können, welches auch die Software anbietet. Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Hinsichtlich Schulungsleistungen besteht aus Sicht des öffentlichen AG kein eigener Anbietermarkt. Eine Aufteilung in Teillose ist nur vorzunehmen, wenn dies dem Grunde nach möglich ist. Im vorliegenden Fall ist das Gesamtvolumina an zu beschaffenden Lizenzen nicht so umfangreich, als dass eine Aufsplittung in Teillose sinnvoll wäre. Die Wahrung des Mittelstandsschutzes ist gegeben. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Losen ist daher nicht möglich und angezeigt. *** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt München (LHM), als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemäß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart Offenes und Nicht Offenes Verfahren anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Der Auftraggeber kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begründeten Ausnahmefällen Aufträge durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. Die Markterkundung, die vom IT- und vom Baureferat durchgeführt wurde, hat ergeben, dass seitens der LHM Anforderungen und Bedürfnisse aufgrund ihrer Größe und zentralen Organisation existieren, die mit den auf dem Markt befindlichen Standardprodukten zwar zum Teil umgesetzt werden können, aber dennoch diverse Anpassungen benötigen. Es sind mehrere potenzielle Bieter auf dem Markt vorhanden, deren Produkt die Anforderungen zu einem großen Teil erfüllen. Je nach Unternehmen besteht ein kleinerer oder größerer Abdeckungsgrad. In allen Fällen sind Anpassungen und Customizing notwendig. Daher ist es nicht möglich das Standardprodukt ohne vorherige Veränderungen zu kaufen. Da der komplette Vertragsgegenstand komplex und umfangreich ist, kann die LHM den Auftrag hier nicht ohne vorherige Verhandlungen an ein Unternehmen vergeben. Diese sind notwendig, um den Sachverhalt gegenüber dem Auftragnehmer zu konkretisieren und exakt festzulegen, was gefordert wird. Die damit ggf. notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung i. V. m. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die aufzustellenden Ausführungsbedingungen können vorab nicht abschließend bestimmt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) zwischen dem Auftraggeber und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu. *** Vorliegen keiner Rahmenvereinbarung: Nach § 103 Abs. 5 Nr. GWB sind Rahmenvereinbarungen Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die rahmenvertraglich ausgestalteten Unterstützungsleistungen bilden vorliegend nicht den Hauptgegenstand bzw. den vorherrschenden Bestandteil des Vertrages. Die Unterstützungsleistungen dienen dazu, ein IT-System beschaffen zu können, dass alle Funktionsanforderungen der Landeshauptstadt München erfüllen kann. Die Beschaffung einer IT-Lösung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Vertrages. *** Auftragswert: Der in dieser Bekanntmachung angegebene Auftragswert in Höhe von 484.064,00 Euro netto stellt den vergaberechtlichen Auftragswert im Sinne von § 3 VgV dar. Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um einen Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten handelt, ist gemäß § 3 Abs. 11 VgV Berechnungsgrundlage des vergaberechtlichen Auftragswerts der 48-fache Monatswert. Der geschätzte Gesamtwert der Beschaffung über die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 981.440,00 Euro netto. *** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. *** Info zum Feld: "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber": Hierbei handelt es sich um ein systembedingt notwendige Eingabe, tatsächlich werden alle geeigneten Bewerber eingeladen. ***

Lose 1 Los
Los 1

Laborinformationssystem (LIMS)

Der Leistungsumfang des Fachverfahrens LIMS dient der effizienteren Gestaltung der Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Fachbereichen sowie der Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben und umfasst folgende Aufgaben: a) Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf): Der Auftragnehmer (AN) überlässt dem Auftraggeber (AG) 20 Concurrent-User-Lizenzen einer webbasierten LIMS-Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf). Diese müssen in der Infrastruktur des Auftraggebers betrieben werden können (On-Premises). Optional: Zusätzlich können bis zu 10 weitere Concurrent-User-Lizenzen gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Abnahme der zusätzlichen Lizenzen besteht nicht. b) Customizing, Installation, Produktivsetzung, Early Life Support: Die Leistungen zu Customizing, Installation, Produktivsetzung und Early Life-Support werden gemäß den Anforderungen des Auftraggebers, die in den Vergabeunterlagen festgelegt wurden, wie folgt durchgeführt: • Produktanpassungen • Bereitstellung und Entwicklung der SAP-Schnittstelle • Bereitstellung und Entwicklung der Messgeräte-Schnittstelle • Installation, Konfiguration und Integration Die Fachdaten aus dem bisherigen Fachverfahren werden in das neue Fachverfahren LIMS migriert. d) Schulung: Es sind Schulungen für ungefähr vier fachliche und zwei technische Admins sowie für circa 50 Anwendende inklusive jeweils abgestimmter Schulungsunterlagen geplant. e) Dokumentation Die Dokumentationen umfassen ein Adminhandbuch und ein Handbuch für Anwendende in deutscher Sprache. f) Pflegeleistungen: Die Pflegeleistungen umfassen die Störungsbeseitigung und die Überlassung von verfügbaren Programmständen. Sie beginnt nach Abnahme des Gesamtsystems. g) Weitere Unterstützungsleistungen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Fachanwendung LIMS zu optimieren, zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse zu erweitern und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Hierfür sind circa 120 Personenstunden pro Jahr für die gesamte Vertragslaufzeit vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber. Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Abruf der Personenstunden sowohl über - als auch unterschritten werden. Der Abruf der Unterstützungsleistungen kann in einzelnen Jahren entfallen. Ein Anspruch auf Abnahme dieses Stundenkontingents besteht nicht.

CPV-Code
48000000
Geschätzter Wert
981.440 EUR
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Eignungskriterien 7 Einträge

Referenzen über vergleichbare Lieferungen

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Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

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Technische Fachkräfte oder Stellen für die Ausführung

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Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

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Anteil der Unterauftragsvergabe

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Berufshaftpflichtversicherung

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Allgemeiner Jahresumsatz

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Losbezug: LOT-0000

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Qualität

50 %

-gemäß Vergabeunterlagen-

Losbezug: LOT-0000

Preis

50 %

-gemäß Vergabeunterlagen-

Losbezug: LOT-0000

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Insbesondere gelten §§ 123 bis 126 GWB, mittels Eigenerklärung, diese ist mit dem Angebot einzureichen.

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