Angebotsfrist
13. Nov 2026, 12:00
Geschätzter Wert
970.000 EUR
CPV-Code
71000000
NUTS-Region
DE212
Zweck
Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Gebäude 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz sowie die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfristig die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtliche klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbesondere im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- und Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche und technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zusätzliche Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- und Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- und Röntgendiagnostik neu zu strukturieren und den heutigen betrieblichen Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zusätzliche Warte- und Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches und technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert und die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der technischen Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- und Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs sowie der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm und Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerhalb der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der aktuelle Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Verfahren
-
Lose 1 Los
Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entspr. Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Geb. 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz u. die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfr. die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtl. klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbes. im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- u. Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche u. technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung u. Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zus. Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- u. Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichz. Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- u. Röntgendiagnostik neu zu strukturieren u. den heutigen betriebl.. Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zus. Warte- u. Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches u. technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert u. die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der techn. Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- u. Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- u. Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine bes. Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs u. der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangr. Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm u. Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerh. der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise beauftragt.
- CPV-Code
- 71000000
- Geschätzter Wert
- 970.000 EUR
Eignungskriterien 6 Einträge
Ausbildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft. 4.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 5.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 8.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 9.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 6.) bis 9.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 11.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 12.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 13.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Losbezug: LOT-0001
Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen.
Losbezug: LOT-0001
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 440+450+460 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Losbezug: LOT-0001
Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
Losbezug: LOT-0001
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Losbezug: LOT-0001
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme als auch um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 5,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 3,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 1,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Werden mehrere Referenzen gefordert, sind unterschiedliche Referenzprojekte zu benennen. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojekts ist nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbenennung behält sich der Auftraggeber vor, die betroffenen Referenzangaben bei der Wertung nicht zu berücksichtigen.
Losbezug: LOT-0001
Zuschlagskriterien 3 Einträge
Qualität
40 %Personelle Besetzung
Losbezug: LOT-0001
Qualität
20 %Fachtechnische Lösungsansätze
Losbezug: LOT-0001
Preis
40 %Honorarangebot
Losbezug: LOT-0001
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.