Angebotsfrist
06. Okt 2026, 08:00
Geschätzter Wert
240.000 EUR
CPV-Code
48000000
NUTS-Region
DEE03
Zweck
IBLSA 01/2026 Verlängerung Atlassian Lizenzen der IB für ein Jahr
Verfahren
1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. 2. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Lose 1 Los
IBLSA 01/2026 Verlängerung Atlassian Lizenzen der IB für ein Jahr
Kennung IBLSA 01/2026 Verlängerung Atlassian Lizenzen
Es sind gemäß, die in den Vergabeunterlagen in der "Anlage 07_Leistungsbeschreibung_Jira_Confluence 2026" aufgeführten Leistungen zu beschaffen.
- CPV-Code
- 48000000
- Angebotsfrist
- 06. Okt 2026, 08:00
- Geschätzter Wert
- 240.000 EUR
Eignungskriterien 1 Eintrag
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dokumente (01 bis 06) müssen vom Bieter unterschrieben und an uns zurückgesendet werden. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Losbezug: IBLSA 01/2026 Verlängerung Atlassian Lizenzen
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach§ 123 GWB und alle fakultative Ausschlussgründe nach§ 124 GWB".