Angebotsfrist
22. Sep 2026, 11:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
45000000
NUTS-Region
DED51
Zweck
Los 3-019 Baustelleneinrichtung, 04178 Leipzig
Verfahren
Das Angebot/der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen elektronischen Form (nicht per E-Mail und nicht in Papierform!) und mit dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, bspw. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Lose 1 Los
Grundschule An der Friedenseiche 4, Los 3-019 Baustelleneinrichtung
ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 22.09.2026, 13:00 UHR! Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, Bauzaun, Containeranlagen, Videoüberwachung, Einrichten von Baustrom und Bauwasser
- CPV-Code
- 45000000
- Angebotsfrist
- 22. Sep 2026, 11:00
Eignungskriterien 8 Einträge
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit Angebotsabgabe müssen im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, welche für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen, gemacht werden.
Losbezug: LOT-0000
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Bietergemeinschaft: Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung anzugeben, ob beabsichtigt ist, die Leistung durch eine Bietergemeinschaft zu erbringen. Wenn dies so ist, ist die gesonderter Anlage "VHB 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" mit Angebot abzugeben. Arbeitskräfteanzahl zur Erbringung der Leistung: Mit Angebotsabgabe müssen im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung Angaben über die zur Erfüllung der Leistung geplante Anzahl der Arbeitskräfte gemacht werden. Gesamtstunden: Mit Angebotsabgabe müssen im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung Angaben über die zur Erfüllung der Leistung geplante Gesamtstundenzahl gemacht werden.
Losbezug: LOT-0000
Referenzen über vergleichbare Bauleistungen
Mit Angebotsabgabe sind mindestens 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Vorlage von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistungen nachzuweisen.
Losbezug: LOT-0000
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Mit Angebotsabgabe müssen im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal gemacht werden.
Losbezug: LOT-0000
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Teilleistung mittels gesonderter Anlage "VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" mit Angebot anzugeben. Auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen. Eignungsleihe: Mit Angebotsabgabe ist im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung anzugeben, ob Kapazitäten anderer Unternehmen in Form der Eignungsleihe genutzt werden sollen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Kapazität im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung anzugeben und der konkrete geforderte Eignungsnachweis ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen.
Losbezug: LOT-0000
Allgemeiner Jahresumsatz
Mit Angebotsabgabe müssen im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder andere Form der Eigenerklärung Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemacht werden.
Losbezug: LOT-0000
Eintragung in ein Berufsregister
Handwerksrolle: Mit Angebotsabgabe muss die Eintragung in die Handwerksrolle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachgewiesen werden oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Eintragung mittels Eigenerklärung dargelegt werden. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI in deutscher Übersetzung vorlegen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
Losbezug: LOT-0000
Eintragung in ein Handelsregister
Handelsregister: Mit Angebotsabgabe muss die Eintragung in das Handelsregister entweder durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen oder durch Angabe des Handelsregisters und der Registernummer im Fragebogen zur Eignungsprüfung oder anderer Form der Eigenerklärung nachgewiesen werden oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Handelsregistereintragung mittels Eigenerklärung dargelegt werden. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen in deutscher Übersetzung nachweisen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
Losbezug: LOT-0000
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
100 %Losbezug: LOT-0000
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
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Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Ausschlussgrund
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.