Ausschreibung

Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein; Los 316: Bodenbelag Linoleum

Angebotsfrist

10. Dez 2026, 10:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

45214200

NUTS-Region

DED2F

Zweck

Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein; Los 316: Bodenbelag Linoleum

Verfahren

---

Lose 1 Los
Los 1

Los 316: Bodenbelag Linoleum

Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein; Los 316: Bodenbelag Linoleum

CPV-Code
45432130
Angebotsfrist
10. Dez 2026, 10:00
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Eignungskriterien 1 Eintrag

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter hat eine Bescheinigung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn hinterlegte Dokumente einsehbar sind und in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien, anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Die Eigenerklärungen des Formblattes 124 und der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung müssen nachträglich auf Verlangen der Vergabestelle mit entsprechenden Nachweisen untersetzt werden (sind im Formular einzeln benannt; bitte die Bestätigungen der AG für Referenzen unbedingt beachten!), sollte das Angebot in die engere Wahl kommen. Zusätzlich wird eine Eigenerklärung zum Bezug zu Russland verlangt. Für im Formblatt 235 benannte Nachunternehmer muss nachträglich auf Verlangen der Vergabestelle das Formblatt 236 zusammen mit einem Präqualifikationsnachweis oder dem ausgefüllten Formblatt 124 eingereicht werden.

Losbezug: LOT-0001

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 %

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Gilt für sämtliche Ausschlussgründe (nicht einzeln benannt): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.