Angebotsfrist
29. Sep 2026, 08:00
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
CPV-Code
34144210
NUTS-Region
DE94E
Zweck
Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
Verfahren
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTV6MJBD3# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 18.09.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Lose 2 Lose
Fahrgestell und Aufbau
Kennung 1
Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
- CPV-Code
- 34144210
- Angebotsfrist
- 29. Sep 2026, 08:00
Feuerwehrtechnische Beladung
Kennung 2
Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
- CPV-Code
- 34144210
- Angebotsfrist
- 29. Sep 2026, 08:00
Eignungskriterien 4 Einträge
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Referenzen (Los 1) - Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellte und erfolgreich abgenommene, vergleichbare Drehleiterfahrzeuge vorzulegen. Vergleichbar sind Hubrettungsfahrzeuge derselben oder einer technisch gleichwertigen Leistungsklasse, aus denen ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den ausgeschriebenen Auftrag möglich ist. Anzugeben sind Auftraggeber, Fahrzeugtyp, wesentlicher Leistungsumfang, Liefer-/Abnahmedatum und eine prüffähige Kontaktstelle.
Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten
Qualitätsmanagementsystem (Los 1) - Für den Hersteller des Drehleiteraufbaus ist ein gültiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen
Referenzen über vergleichbare Lieferungen
Referenzen (Los 1) - Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellte und erfolgreich abgenommene, vergleichbare Drehleiterfahrzeuge vorzulegen. Vergleichbar sind Hubrettungsfahrzeuge derselben oder einer technisch gleichwertigen Leistungsklasse, aus denen ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den ausgeschriebenen Auftrag möglich ist. Anzugeben sind Auftraggeber, Fahrzeugtyp, wesentlicher Leistungsumfang, Liefer-/Abnahmedatum und eine prüffähige Kontaktstelle.
Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten
Qualitätsmanagementsystem (Los 1) - Für den Hersteller des Drehleiteraufbaus ist ein gültiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen
Ausschlussgründe 21 Einträge
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Ausschlussgrund
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)