Ausschreibung

Freiberufliche Leistungen - B 281 Rockendorf - Krölpa; Faunistische Erhebungen Fledermäuse

Angebotsfrist

11. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

85.400 EUR

CPV-Code

71300000

NUTS-Region

DEG0K

Zweck

Das TLBV plant den Neubau der B 281 Rockendorf - Krölpa. Die Ortsumgehung ist im Bundeverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Gegenstand der Ausschreibung sind faunistische Untersuchungen zur Erfassung der Fledermausfauna im Rahmen der Planung der ca. 6,0 km langen Neubaustrecke der B 281n zwischen Rockendorf und Pößneck. Die geplante Trasse verläuft überwiegend durch landwirtschaftlich geprägte Bereiche und quert dabei verschiedene Gewässer, Talräume und Gehölzstrukturen; aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten sind mögliche Fledermausvorkommen und deren Nutzung der Trassenbereiche zu erfassen und zu bewerten. Die Untersuchungen umfassen insbesondere Detektorbegehungen mit stationären und mobilen Erfassungen, automatische akustische Erfassungen mittels Horchboxen sowie bei Bedarf Netzfänge und die Kontrolle potenzieller Quartierstrukturen. Ziel ist eine belastbare Erfassung der vorkommenden Fledermausarten, ihrer Aktivitätsbereiche, Flugrouten und potenziellen Quartierstandorte als Grundlage für die weitere landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Planung.

Verfahren

Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes. ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.

Lose 1 Los
Los 1

Freiberufliche Leistungen - B 281 Rockendorf - Krölpa; Faunistische Erhebungen Fledermäuse

Kennung 152-0113/26-F-OV-41

Das TLBV plant den Neubau der B 281 Rockendorf - Krölpa. Die Ortsumgehung ist im Bundeverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Gegenstand der Ausschreibung sind faunistische Untersuchungen zur Erfassung der Fledermausfauna im Rahmen der Planung der ca. 6,0 km langen Neubaustrecke der B 281n zwischen Rockendorf und Pößneck. Die geplante Trasse verläuft überwiegend durch landwirtschaftlich geprägte Bereiche und quert dabei verschiedene Gewässer, Talräume und Gehölzstrukturen; aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten sind mögliche Fledermausvorkommen und deren Nutzung der Trassenbereiche zu erfassen und zu bewerten. Die Untersuchungen umfassen insbesondere Detektorbegehungen mit stationären und mobilen Erfassungen, automatische akustische Erfassungen mittels Horchboxen sowie bei Bedarf Netzfänge und die Kontrolle potenzieller Quartierstrukturen. Ziel ist eine belastbare Erfassung der vorkommenden Fledermausarten, ihrer Aktivitätsbereiche, Flugrouten und potenziellen Quartierstandorte als Grundlage für die weitere landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Planung.

CPV-Code
71300000
Angebotsfrist
11. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
85.400 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 4 Einträge

Eintragung in ein Berufsregister

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Eignung zur Berufsausübung Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt; - b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung) Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle); - zu b) Nachweis durch --> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0113/26-F-OV-41

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; - b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - c) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung • geforderte Höhe für Personenschäden: 1.500.000,- € • geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 1.000.000,- € Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> Eigenerklärung; - zu b) Nachweis durch --> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); - zu c) Nachweis durch --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0113/26-F-OV-41

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Folgendes muss mindestens eingehalten sein: Referenz 1 – Fledermauskartierung in der Infrastruktur: Mindestens eine abgeschlossene Fledermauskartierung für ein linienhaftes Infrastrukturprojekt im Neubau oder Um- und Ausbau, bei dem mehrere fledermauskundliche Erfassungsmethoden eingesetzt wurden. Die Referenz muss mindestens folgende Methoden umfassen: • stationäre automatische akustische Erfassung mittels Horchboxen, • Transekt- bzw. Detektorbegehungen und • Netzfänge. Die Bearbeitung muss nach der für das jeweilige Vorhaben einschlägigen HVA-Methodik bzw. den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden fachlichen Anforderungen erfolgt sein. Referenz 2 – umfangreiche Fledermauskartierung: Mindestens eine weitere abgeschlossene und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbare Fledermauskartierung. Die Referenz muss eine umfangreiche Untersuchung mit mehreren Erfassungsmethoden und einer fachlichen Auswertung und Bewertung der erhobenen Daten umfassen. Die Referenzen sind nur dann als Nachweis der Eignung zu berücksichtigen, wenn eine abgeschlossene und fachlich verwertbare Endfassung der Leistung bzw. des Kartierberichtes vorliegt.; - b) Angaben zu Arbeitskräften Folgendes muss mindestens eingehalten sein: • durchgehende Beschäftigung von je 1 Projektleitung und 1 stellv. Projektleitung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - c) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software) Folgendes muss mindestens eingehalten sein: • Ausstattung zur akustischen Fledermauserfassung: eine für den Umfang des Untersuchungsgebietes ausreichende Anzahl geeigneter stationärer automatischer Fledermauserfassungsgeräte (Horchboxen) zur parallelen Erfassung an mehreren Untersuchungsstandorten, geeignete Ultraschalldetektoren für die aktive Fledermauserfassung und Transektbegehungen, geeignete Hard- und Software zur fachlichen Auswertung und Plausibilisierung der aufgezeichneten Ultraschalldaten • Ausstattung für Netzfänge: geeignete Fledermausnetze in ausreichender Anzahl und geeigneten Abmessungen • Datenverarbeitung und GIS: Verarbeitung und Verwaltung von GPS-Daten, Erstellung und Bearbeitung von GIS-Daten, Zuordnung der Fledermausnachweise zu den jeweiligen Erfassungsstandorten, Export der erhobenen Daten in gängigen und mit dem Auftraggeber abzustimmenden GIS- und Datenformaten, nachvollziehbare und dauerhaft gesicherte Speicherung der erhobenen Roh- und Auswertungsdaten; - d) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Folgendes muss mindestens eingehalten sein: • Projektleitung (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertretung mit je: - einer Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Biologie, Ökologie, Geographie bzw. vergleichbarer Studiengang - mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich faunistische Kartierungen - mind. 3 Jahren praktischer Erfahrung in der Durchführung und fachlichen Auswertung von Fledermauserfassungen (ausreichend, wenn dies einer der beiden Personen erfüllt) Für die Durchführung der Kartierungen sind mindestens zwei weitere Fachplaner vorzusehen. • Fachplaner mit je: - einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet (z. B. Biologie, Landschaftsplanung, Umweltplanung, Ökologie, Geographie oder vergleichbare Qualifikation - mind. 2 Jahren praktischer Berufserfahrung in der Durchführung von fledermauskundlichen Erfassungen Als Projektleitung (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertretung müssen namentlich zwei verschiedene Personen benannt werden. Projektleitung und dessen Stellvertretung können auch jeweils als Fachplaner agieren. Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> Eigenerklärung unter Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers --> kurzes Abstract der jeweiligen Referenz mit folgenden Angaben: Ansprechpartner des Auftraggebers, Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projektes, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragswert, angewandte Erfassungsmethoden, Anzahl der durchgeführten Netzfangtermine, Umfang der Transekt- bzw. Detektorbegehungen, gegebenenfalls Umfang der Quartiererfassungen, wesentliche Ergebnisse bzw. Artenspektrum.; - zu b) Nachweis durch --> Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; - zu c) Nachweis durch --> Eigenerklärung; - zu d) Nachweis durch --> Studiennachweise, Lebenslauf oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0113/26-F-OV-41

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: auftragsbezogene Eignung / Sonstiges - Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen, Nachweis durch --> Eigenerklärung; ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen. ------------------------------------------------------------------------------------------------

Losbezug: 152-0113/26-F-OV-41

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 % Preis

Losbezug: 152-0113/26-F-OV-41

Ausschlussgründe 8 Einträge

Ausschlussgrund

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird

Ausschlussgrund

§ 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln