Ausschreibung

Freiberufliche Leistungen - B 247 Ortsumfahrung Ferna und Teistungen; Planungsbegleitende Vermessung

Angebotsfrist

08. Dez 2026, 10:00

Geschätzter Wert

81.989 EUR

CPV-Code

71300000

NUTS-Region

DEG06

Zweck

Die Ortsumfahrung Ferna-Teistungen befindet sich seit 2016 im Planfeststellungsverfahren. Während dieses Verfahrens wurden in den Jahren 2018 und 2020 bereits Planänderungsunterlagen eingereicht, welche jedoch nicht auskömmlich waren, sodass 2022 die Notwendigkeit für eine dritte Planänderung kommuniziert wurde. Aufgrund des zwischenzeitlich veralteten vermessungstechnischen Datenbestandes sowie geänderter fachlicher und technischer Anforderungen ist eine umfassende Aktualisierung der Bestandsvermessung erforderlich. Die bislang vorliegenden Bestandsunterlagen bilden die aktuellen örtlichen Gegebenheiten und die für die fortgeschrittene Entwurfsplanung erforderliche Detailgenauigkeit nicht mehr ausreichend ab. Zur Sicherstellung einer technisch, umweltfachlich und wirtschaftlich fundierten weiteren Planung ist daher eine erneute, umfassende planungsbegleitende Bestandsvermessung erforderlich. Diese soll die aktuellen topografischen und baulichen Gegebenheiten vollständig und mit der für die Entwurfsplanung notwendigen Lage- und Höhengenauigkeit erfassen und eine konsistente Datengrundlage für die Fortschreibung sämtlicher betroffener Fachplanungen schaffen. Sie bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für die koordinierte Integration der verkehrstechnischen, entwässerungstechnischen, umweltfachlichen und konstruktiven Planungsanforderungen sowie für die weitere qualitätsgesicherte Planung der B 247 OU Ferna-Teistungen.

Verfahren

Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes. ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.

Lose 1 Los
Los 1

Freiberufliche Leistungen - B 247 Ortsumfahrung Ferna und Teistungen; Planungsbegleitende Vermessung

Kennung 152-0126/26-F-OV-41

Die Ortsumfahrung Ferna-Teistungen befindet sich seit 2016 im Planfeststellungsverfahren. Während dieses Verfahrens wurden in den Jahren 2018 und 2020 bereits Planänderungsunterlagen eingereicht, welche jedoch nicht auskömmlich waren, sodass 2022 die Notwendigkeit für eine dritte Planänderung kommuniziert wurde. Aufgrund des zwischenzeitlich veralteten vermessungstechnischen Datenbestandes sowie geänderter fachlicher und technischer Anforderungen ist eine umfassende Aktualisierung der Bestandsvermessung erforderlich. Die bislang vorliegenden Bestandsunterlagen bilden die aktuellen örtlichen Gegebenheiten und die für die fortgeschrittene Entwurfsplanung erforderliche Detailgenauigkeit nicht mehr ausreichend ab. Zur Sicherstellung einer technisch, umweltfachlich und wirtschaftlich fundierten weiteren Planung ist daher eine erneute, umfassende planungsbegleitende Bestandsvermessung erforderlich. Diese soll die aktuellen topografischen und baulichen Gegebenheiten vollständig und mit der für die Entwurfsplanung notwendigen Lage- und Höhengenauigkeit erfassen und eine konsistente Datengrundlage für die Fortschreibung sämtlicher betroffener Fachplanungen schaffen. Sie bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für die koordinierte Integration der verkehrstechnischen, entwässerungstechnischen, umweltfachlichen und konstruktiven Planungsanforderungen sowie für die weitere qualitätsgesicherte Planung der B 247 OU Ferna-Teistungen.

CPV-Code
71300000
Angebotsfrist
08. Dez 2026, 10:00
Geschätzter Wert
81.989 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 4 Einträge

Eintragung in ein Berufsregister

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Eignung zur Berufsausübung Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt; - b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung) Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle); - zu b) Nachweis durch --> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0126/26-F-OV-41

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; - b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall • geforderte Höhe für Personenschäden: 3.000.000,- € • geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,- € Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> Eigenerklärung; - zu b) Nachweis durch --> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); - zu c) Nachweis durch --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0126/26-F-OV-41

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt: - a) Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (2021 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Folgendes muss mindestens eingehalten sein: • Mindestens eine abgeschlossene Referenz zur Bestandsvermessung für ein linienhaftes Infrastrukturprojekt im Neubau oder Um- und Ausbau, vorzugsweise einer Bundes- oder Landesstraße oder einer vergleichbaren Verkehrsanlage.; - b) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software) Folgendes muss mindestens eingehalten sein: • Geeignete Messausrüstung zur vollständigen Erfassung des planungsrelevanten Straßen- und Geländebestands, einschließlich Fahrbahnrändern, Böschungen, Entwässerungseinrichtungen, Einbauten und sonstigen relevanten topografischen Objekten, • Geeignete Prismen, Reflektoren, Messlatten und sonstige für die vorgesehenen Messverfahren erforderliche Hilfsmittel, • Geeignete Hard- und Software zur Auswertung der Vermessungsdaten sowie zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Lage- und Höhenpläne, • Geeignete Software zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Geländemodelle sowie zur Ableitung von Höhenpunkten, Bruchkanten und Geländeschnitten, • Möglichkeiten zur Ausgabe und Übergabe der Vermessungsergebnisse in den vom Auftraggeber vorgegebenen digitalen Datenformaten.; - c) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Folgendes muss mindestens eingehalten sein: Fachliche Leitung: • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Geodäsie, Vermessungswesen oder Geoinformatik oder eine vergleichbare, für die Aufgabenstellung geeignete Qualifikation, • mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Durchführung und fachlichen Koordination von Vermessungsleistungen, • Erfahrung in der Bestandsvermessung und der Erstellung digitaler Planungsgrundlagen für Straßen- oder vergleichbare Verkehrsanlagen, • Kenntnisse in der Auswertung und Qualitätssicherung von Lage- und Höhenmessungen sowie in der Erstellung digitaler Bestandspläne und Geländemodelle. • Die fachlich verantwortliche Person muss die fachgerechte Durchführung, Auswertung und Qualitätssicherung der Vermessungsleistungen sicherstellen. Mindestens eine weitere oder entsprechend qualifizierte technische Fachkraft muss folgende Anforderungen erfüllen: • Abgeschlossene Berufsausbildung im Vermessungswesen, beispielsweise als Vermessungstechniker/in oder Geomatiker/in, oder eine vergleichbare für die vorgesehenen Aufgaben geeignete Qualifikation, • mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Durchführung, Auswertung oder Bearbeitung von Vermessungsleistungen, • praktische Erfahrung in der Erfassung und Verarbeitung von Lage- und Höhendaten sowie in der Erstellung oder Bearbeitung digitaler Vermessungsunterlagen, Als fachliche Leitung und technische Fachkraft müssen namentlich zwei verschiedene Personen benannt werden. Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt: - zu a) Nachweis durch --> kurzes Abstract der (jeweiligen) Referenz mit folgenden Angaben: Ansprechpartner des Auftraggebers, Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projektes, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragswert.; - zu b) Nachweis durch --> Eigenerklärung; - zu c) Nachweis durch --> Studiennachweise, Lebenslauf oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Losbezug: 152-0126/26-F-OV-41

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu. richtige Bezeichnung Eignungskriterium: auftragsbezogene Eignung / Sonstiges - Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen, Nachweis durch --> Eigenerklärung; ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen. ------------------------------------------------------------------------------------------------

Losbezug: 152-0126/26-F-OV-41

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 % Preis

Losbezug: 152-0126/26-F-OV-41

Ausschlussgründe 8 Einträge

Ausschlussgrund

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird

Ausschlussgrund

§ 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

Ausschlussgrund

§ 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln