Angebotsfrist
01. Dez 2026, 12:00
Geschätzter Wert
293.917 EUR
CPV-Code
73000000
NUTS-Region
DEA22
Zweck
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele gewährleisten soll und mit dem Klimaschutzplan 20250 festgelegte Klimaschutz- und Sektorziele gesetzlich verankert hat, soll in Deutschland bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Derzeit wird der Bahnstrom aus einem gemischten Portfolio aus eigenen konventionellen Kraftwerken, Erneuerbare-Energien-Anlagen, sowie den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz bereitgestellt. Die Strategie zur Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien (EE) basiert u.a. auf den Abschluss von Grünstrom-Lieferverträgen auf nationaler als auch europäischer Ebene sowie den Zubau von EE-Erzeugungsanlagen auf Bahnbetriebsanlagen. Dabei wird seit April 2023 erstmals Strom direkt in das deutsche Bahnstromnetz eingespeist. Weiterhin wird durch die aktuelle Gesetzgebung die Erhöhung des Anteils von EE-Anlagen durch das Allgemeine Eisenbahn-Gesetz (AEG) §18f bzw. dem Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) §37 vorangetrieben. Der Anteil regenerativ bereitgestelltem Strom am Bahnstrommix lag im Jahr 2025 bereits bei 71,5 %. Der zunehmende Ausbau bzw. fluktuierende EE-Einspeiseanlagen wie Photovoltaik und Windkraftanlagen mit einer inhärent schwankenden Energiebereitstellung, sowie die prognostizierte Zunahme im Schienenverkehr erhöhen die Komplexität einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung. Hohe Lastgradienten auf Erzeuger- als auch Verbraucherseite und der Wegfall bisheriger konventioneller Kraftwerkstechnik zur Gewährleistung der Netzstabilität im Bahnstromnetz, bringen neue technische und wirtschaftliche Fragestellungen mit sich. Insbesondere die zunehmende Erhöhung leistungselektronischer Komponenten und dessen Wechselwirkung im Gesamtsystem Schiene erhöhen die Komplexität im Bahnstromnetz. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen des steigenden EE-Anteils auf das Bahnstromnetz respektive auf das öffentliche Landesnetz zu untersuchen und technische und wirtschaftliche Anforderungen bzw. Maßnahmen für Energiespeichersysteme daraus abzuleiten. Das Vorhaben soll eine sichere Energieversorgung im Bahnstromnetz und eine zukünftige bedarfsgerechte Netzplanung unterstützen und den notwendigen Ausbau von EE-Erzeugungsanlagen im Bahnstromnetz stärken, um eine Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 für ein treibhausneutrales Verkehrssystem im Jahr 2045 zu gewährleisten.
Lose 1 Los
siehe oben (Punkt 2)
siehe oben (Punkt 2)
- CPV-Code
- 73300000
- Angebotsfrist
- 01. Dez 2026, 12:00
Eignungskriterien 3 Einträge
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3. der Bieterinformation); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4. der Bieterinformation). Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Losbezug: siehe oben (Punkt 2)
Ausbildungs- und Berufsqualifikationen
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden: Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien: 1. Bahnstromversorgung und Energiewirtschaft 2. Elektrische Speichertechnologien 3. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen; 4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (3-5 aussagekräftige Quellen) - beizufügen.
Losbezug: siehe oben (Punkt 2)
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen: • Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten; • Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen; • Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium; • Leistungszeitraum. Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Losbezug: siehe oben (Punkt 2)
Zuschlagskriterien 2 Einträge
Qualität
Qualität: 70 %
Losbezug: siehe oben (Punkt 2)
Preis
Preis: 30%
Losbezug: siehe oben (Punkt 2)
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.