Ausschreibung

Dezentrale Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2030

Angebotsfrist

13. Nov 2026, 10:00

Geschätzter Wert

120.000 EUR

CPV-Code

90460000

NUTS-Region

DE40E

Zweck

Die Gemeinde Wiesenburg/Mark ist im Gemeindegebiet für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben (SSG) und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen (KKA) zuständig.

Verfahren

siehe Vergabeunterlagen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP9YC3H36N# Die Verordnung (EU) 2022/2560 findet Anwendung. Da der geschätzte Gesamtauftragswert dieser Ausschreibung jedoch unter der gesetzlichen Schwelle von 250 Mio. EUR liegt, besteht für die Bieter im Rahmen dieses Verfahrens keine formelle Notifizierungspflicht gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung.

Lose 1 Los
Los 1

Dezentrale Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2030

Die satzungskonforme mobile Beseitigung und der Transport von: a. Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie b. Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen im Gebiet der Gemeinde Wiesenburg/Mark einschließlich der Ortsteile Benken, Grubo, Jeserig/Fläming, Jeserigerhütten, Klepzig, Lehnsdorf, Medewitz, Mützdorf, Neuehütten, Reetz, Reetzerhütten, Reppinichen, Schlamau und Wiesenburg, sowie die geordnete Einleitung in die von der Auftraggeberin benannten Einleitstellen. Schmutzwasser und Fäkalschlamm sind getrennt zu behandeln, zu dokumentieren und abzurechnen. Einleitstellen sind die Fäkalannahmestation am Bahnhof Wiesenburg/Mark und/oder die Kläranlage Wiesenburg zu deren Öffnungszeiten; deren Annahmebedingungen sind einzuhalten. Änderungen oder zusätzliche Einleitstellen kann die Auftraggeberin benennen.

CPV-Code
90460000
Angebotsfrist
13. Nov 2026, 10:00
Angebot einreichen
Eignungskriterien 1 Eintrag

Erforderliche Zulassung oder Mitgliedschaft

Berufsrechtliche Erlaubnis: Nachweis der Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 und § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), sofern keine Befreiung greift.

Losbezug: LOT-0001

Zuschlagskriterien 7 Einträge

Preis

45 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Preis

18 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Preis

13 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Preis

6 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Preis

5 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Qualität

8 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Qualität

5 %

siehe Vergabeunterlagen.

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

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Ausschlussgrund

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Ausschlussgrund

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Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).

Ausschlussgrund

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Ausschlussgrund

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).