Ausschreibung

Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Angebotsfrist

28. Sep 2026, 09:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

71000000

NUTS-Region

DEA37

Zweck

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads

Lose 3 Lose
Los 1

Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Kennung 054 26 037 (Los 2)

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagenplanung), vgl. Leistungsbeschreibung

CPV-Code
71000000
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Los 2

Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Kennung 054 26 037 (Los 3)

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung), vgl. Leistungsbeschreibung

CPV-Code
71000000
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Los 3

Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Kennung 054 26 037 (Los 4)

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 4 - Fachplanung Tragwerksplanung), vgl. Leistungsbeschreibung

CPV-Code
71000000
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Zuschlagskriterien 10 Einträge

Honorar

30 %

Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

Qualifikation des Projektteams

25 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzu-fordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entspre-chende Nachweise belegt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.

Architektonische Skizze

25 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) ist eine architektonische Skizze als schema-tischer konzeptioneller Lösungsansatz für das vorliegende Projekt zu erstellen. Die Skizze dient ausschließlich der Veranschaulichung des grundsätzlichen Projektverständnisses und einer mögliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe. Eine vollständige planerische Ausarbeitung wird nicht erwartet und nicht bewertet. Die Ausarbeitung muss mindestens enthalten:  einen schematischen Lageplan,  eine schematische Darstellung der funktionalen Grundorganisation (z. B. Grundriss oder Funktionsschema),  eine kurze textliche Erläuterung des Lösungsansatzes (max. 300 Wörter). Die Darstellungen sind in einem für die jeweilige Aussage geeigneten Maßstab anzufertigen; der gewählte Maßstab ist jeweils anzugeben. Optional können ergänzend eine perspektivi-sche Darstellung (3D-Visualisierung), eine Ansicht oder ein Schnitt eingereicht werden. Der Umfang der Unterlagen ist auf maximal 3 DIN-A3-Seiten zu begrenzen. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen. Die Bieter, welche zur Abgabe eines Endangebotes aufgefordert werden, erhalten für die Einreichung eines wertbaren Endangebotes und insbesondere für den Aufwand der Erstellung einer architektonischen Skizze eine Aufwandsentschädigung von 2.500 € netto (vgl. Ziff. 1.5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen). Die Aufwandsentschädigung wird je Bieter nur einmal gewährt und kann daher nicht durch die Einreichung mehrerer Hauptangebote erhöht werden.

Präsentation

20 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden die in Ziff. 2.3.4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte der Präsentation von einer Jury des Auftraggebers bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort statt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten.

Honorar

30 %

Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

Qualifikation des Projektteams

35 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzu-fordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entspre-chende Nachweise belegt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.

Schriftliches Konzept

35 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden in Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnersiche Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.

Honorar

30 %

Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

Qualifikation des Projektteams

35 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzu-fordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entspre-chende Nachweise belegt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.

Schriftliches Konzept

35 %

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden in Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 3 grafische/zeichnersiche Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.