Angebotsfrist
12. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
7.468.467 EUR
CPV-Code
64000000
NUTS-Region
DE714
Zweck
Beschaffung von Festnetzanschlüssen "Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet" für das Land Hessen
Verfahren
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Bewerberauswahl Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind der Datei "Eignung" Blatt "B-Kriterien" zu entnehmen. Teilnahmeanträge, die weniger als 50% der Punkte erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die drei Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet das Los über den/die als dritten auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Wirtschaftlichkeitsprüfung Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste endgültige Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode (Ziffer 4.2.4 der UfAB 2018) findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Reihenfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 10 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall die Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 10 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei Angeboten mit der gleichen Leistungspunktzahl dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Sollte auch der Preis identisch sein, entscheidet das Los. Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs und der bewertenden Teststellung ermittelt. Es können maximal 10.000 Punkte erreicht werden. Dabei gehen die Leistungskriterien des Kriterienkatalogs zu 90% und die Teststellung zu 10% in die Bewertung ein. Der Wertungspreis des Angebots wird auf Basis des ausgefüllten Preisblatts ermittelt. Dieser setzt sich aus den Teilergebnisses der einzelnen Tabellenblätter zusammen und wird im Tabellenblatt "Zusammenfassung" Zelle H19 summiert. Weitere Details sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Lose 1 Los
Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen
Die HZD schließt für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Festnetzanschlüssen für die Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet. Dazu gehören: • Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (bis zu 8.000 Sprachkanälen) • Bereitstellung von dezentralen All-IP-Anschlüssen (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse) • Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Internet • Telefonverbindungen (Flatrate) Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- CPV-Code
- 64000000
- Geschätzter Wert
- 7.468.467 EUR
Eignungskriterien 4 Einträge
Maßnahmen zum Umweltmanagement
Bitte beschreiben Sie Ihr Umweltmanagement. Die Beschreibung umfasst insbesondere: - Umweltpolitik, Umweltziele und Verantwortlichkeiten - Messung und regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung Nachweise eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig) können beigefügt werden.
Losbezug: LOT-0000
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Der Bewerber kann mindestens zwei nachweisbare Referenzprojekte nennen, welche jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen: - Ein zentraler SIP-Trunk mit 4.000 Kanälen - 150 Breitbandanschlüsse mit bis zu 10.000 Mbit/s - 500 Telefonie-Anschlüssen - ein Volumen von 50 Millionen Sprachminuten im Jahr Hierzu füllt der Bewerber das beiliegende Dokument "Referenzen" aus. Bewertung: Bewertet werden die zwei besten der unter E.A.4 benannten Referenzprojekte hinsichtlich ihrer Ausprägung und Komplexität im Vergleich zum ausgeschriebenen Auftrag. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, fließen nur die zwei am besten bewerteten Referenzen in die Wertung ein. Idealerweise stammen beide Referenzen von einem öffentlichen Auftraggeber, und mindestens eine Referenz betrifft ein Netz mindestens auf Landesebene (Land oder Bund, z. B. Landesnetz). Bewertungsaspekte sind insbesondere: - Anzahl der angebundenen Standorte und deren Bandbreiten - Anzahl der Telefonie-Anschlüsse bzw. SIP-Trunk-Kanäle - jährliches Sprachminutenvolumen - Leistungsumfang (Aufbau, Migration, Betrieb) Eine Stufe ist erreicht, wenn alle dort genannten Merkmale erfüllt sind. Die Feinabstufung innerhalb der Punktespanne erfolgt im Vergleich der Bewerber untereinander.
Losbezug: LOT-0000
Technische Fachkräfte oder Stellen für die Ausführung
Mindestanforderung: Der Bewerber betreibt ein Security Operations Center (SOC) oder bedient sich eines SOC durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister. Der Bewerber fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei.
Losbezug: LOT-0000
Informationssicherheit
Mindestanforderung: Der Bewerber erfüllt mindestens die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Standard zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und fügt einen Nachweis oder zumindest eine Eigenerklärung der entsprechenden Zertifizierung seinem Angebot bei. Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgelaufen sein. Der Bewerber erfüllt die Anforderungen des Katalogs von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur nach $167 TKG in der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung und fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei. Bewertung: Bewertet wird die Art der unter E.A.1 nachgewiesenen Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird höher bewertet als eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 ohne IT-Grundschutz. Zusätzlich wird bewertet, inwieweit der Geltungsbereich (Scope) des Zertifikats die ausgeschriebenen Leistungen abdeckt. Das Zertifikat inkl. Angabe des Geltungsbereichs ist beizufügen; ein Verweis auf den Nachweis zu E.A.1 genügt. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt.
Losbezug: LOT-0000
Zuschlagskriterien 2 Einträge
Qualität
50 %Kriterienkatalog und Teststellung
Losbezug: LOT-0000
Preis
50 %Preisblatt
Losbezug: LOT-0000
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB