Ausschreibung

Beschaffung einer Lösung zur Standardisierten Notrufabfrage für die Feuerwehr Essen

Angebotsfrist

07. Dez 2026, 12:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

48000000

NUTS-Region

DEA13

Zweck

Das Essener Systemhaus (ESH), als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen, beabsichtigt die Beschaffung einer Softwarelösung für die standardisierten Notrufabfrage für die Feuerwehr Essen.

Verfahren

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YEGDY5R6G3GQ# Technische, kaufmännische und rechtliche Fragen, die diese Ausschreibung betreffen, sind spätestens bis zum 30.11.2026, 12:00 Uhr, ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen.

Lose 1 Los
Los 1

Beschaffung einer Lösung zur Standardisierten Notrufabfrage für die Feuerwehr Essen

Die Beschaffung umfasst die entsprechenden Lizenzen für die Standardisierte Notrufabfrage, die Softwarepflege der Lösung sowie die erforderlichen Einführungsdienstleistungen.

CPV-Code
48000000
Angebotsfrist
07. Dez 2026, 12:00
Angebot einreichen
Eignungskriterien 3 Einträge

Referenzen über vergleichbare Lieferungen

Formular Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Nennung von mindestens drei abgeschlossenen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzleistungen in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachungszeitpunkt). Mindestanforderungen: Referenzen sind nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten Merkmale jeweils erfüllt sind: - Produktiver Betrieb der angebotenen Lösung bei einer Leitstelle, die eine Abdeckung von mind. 400.000 Einwohnern besitzt Zur Darstellung der Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular ´Referenzen´ zu verwenden. Der Nachweis muss unter Benennung der Leitstelle, einem Ansprechpartner, Kontaktdaten, die Anzahl der Einsatz-leitplätze und die Anzahl der durch den Auftragnehmer ausgebildeten Disponenten erfolgen. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben des Bieters bei dem jeweiligen Referenzauftraggeber vor.

Losbezug: LOT-0001

Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtdeckungshöhe sollte mindestens zusammen 1 Millionen EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr betragen. Sofern dies nicht gegeben ist, ist vom Bieter eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unverzüglich und noch vor Zuschlagerteilung abzuschließen und den Nachweis über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb von 5 Kalendertagen vor-zulegen. Diese Eigenerklärung kann formlos erfolgen und ist dem Angebot beizufügen. Ihr ist außerdem die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie) beizufügen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist. Die Versicherung sollte den Zusatzbaustein "Produkthaftpflichtversicherung" beinhalten. Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.

Losbezug: LOT-0001

Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten

DIN EN ISO/IEC 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Vorlage eines gültigen DIN EN ISO/IEC 27001 Zertifikates Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen oder die hierfür maßgeblichen Geschäftsprozesse umfassen. Liegt eine entsprechende Zertifizierung nicht vor oder deckt der Geltungsbereich die ausgeschriebene Leistung nicht vollständig ab, ist stattdessen ein organisationsbezogenes Sicherheitskonzept oder eine Eigenerklärung zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzureichen. Dieses muss darlegen, welche organisatorischen, technischen und prozessualen Maßnahmen der Bieter zur Gewährleistung der Informationssicherheit in seiner Organisation umgesetzt hat.

Losbezug: LOT-0001

Ausschlussgründe 21 Einträge

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und §123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 4 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 4 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Ausschlussgrund

Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB