Ausschreibung

Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur Online-Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und dem Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.

Angebotsfrist

07. Dez 2026, 10:00

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

92220000

NUTS-Region

DE111

Zweck

Der Landtag von Baden-Württemberg unterhält aktuell noch einen Vertrag für die Bereitstellung eines Internet-Livestreams zur Übertragung der Plenarsitzungen des Landtags von Baden- Württemberg sowie Übersetzungsdienstleistungen eines mobilen Ferndolmetscherdienstes und Live – Textuntertitelung in deutscher Sprache. Dieser läuft am 31.01.2027 aus. Durch die Untertitelung mit einem schriftlichen Live-Text sowie der Darstellung in deutscher Gebärdensprache wird Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränkter Zugang zu den Live-Übertragungen der Plenarsitzungen sowie einzeln ausgewählten an-derer Veranstaltungen des Landtags von Baden-Württemberg ermöglicht. Der Landtag von Baden-Württemberg ist in seiner Funktion als repräsentative Volksvertretung des Landes gehalten, den hohen Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes - L-BGG sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gerecht zu werden. Daher verfolgt der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Ausschreibung das Ziel, eine neue Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und den Betrieb eines webbasierten Livestreams zur Übertragung von Plenarsitzungen sowie perspektivisch Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und anderer ausgewählter Redebeiträge mit simultaner Untertitelung der Redebeiträge in deutscher Sprache sowie der synchronen Übersetzung in deutsche Gebärdensprache abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll nahtlos an den alten Vertrag anschließen.

Lose 1 Los
Los 1

Bereitstellung und Betrieb eines Internet-Livestreams zur Online-Übertragung von Plenarsitzungen mit Untertitelung und dem Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

Kennung 2026-009

Der Landtag von Baden-Württemberg unterhält aktuell noch einen Vertrag für die Bereitstellung eines Internet-Livestreams zur Übertragung der Plenarsitzungen des Landtags von Baden- Württemberg sowie Übersetzungsdienstleistungen eines mobilen Ferndolmetscherdienstes und Live – Textuntertitelung in deutscher Sprache. Dieser läuft am 31.01.2027 aus. Durch die Untertitelung mit einem schriftlichen Live-Text sowie der Darstellung in deutscher Gebärdensprache wird Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränkter Zugang zu den Live-Übertragungen der Plenarsitzungen sowie einzeln ausgewählten an-derer Veranstaltungen des Landtags von Baden-Württemberg ermöglicht. Der Landtag von Baden-Württemberg ist in seiner Funktion als repräsentative Volksvertretung des Landes gehalten, den hohen Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes - L-BGG sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gerecht zu werden. Daher verfolgt der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Ausschreibung das Ziel, eine neue Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und den Betrieb eines webbasierten Livestreams zur Übertragung von Plenarsitzungen sowie perspektivisch Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und anderer ausgewählter Redebeiträge mit simultaner Untertitelung der Redebeiträge in deutscher Sprache sowie der synchronen Übersetzung in deutsche Gebärdensprache abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll nahtlos an den alten Vertrag anschließen.

CPV-Code
92220000
Angebotsfrist
07. Dez 2026, 10:00
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Eignungskriterien 4 Einträge

Eintragung in ein Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).

Losbezug: 2026-009

Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mit mind. 2.500.000 € Deckungssumme pro Schadensfall - Für Vermögensschäden mit mind. 2.500.000 € Deckungssumme pro Schadensfall oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.

Losbezug: 2026-009

Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, weitere) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate). Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %).

Losbezug: 2026-009

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzen für Livestreaming und Live-Untertitelung sowie Gebärdendolmetschung im Umfeld politischer Veranstaltungen bzw. Sendungen aus den letzten drei Jahren. Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten: • Angabe des Referenzgebers • Angabe des Ansprechpartners • Kontaktdaten des Ansprechpartners • Angabe des Referenzzeitraums • Angaben den Auftragsvolumens • Kurze Beschreibung des Projekts Die geforderten Angaben sind vollständig in Anlage 08 - Referenztemplate einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

Losbezug: 2026-009

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

50 %

Losbezug: 2026-009

Qualität

50 %

Leistung

Losbezug: 2026-009

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Zusätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GW