Angebotsfrist
24. Nov 2026, 10:00
Geschätzter Wert
1.645.471 EUR
CPV-Code
18110000
NUTS-Region
DE212
Zweck
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Versorgung der Betriebe der Hochschulgastronomie des Studierendenwerks München Oberbayern mit Berufskleidung im Mietmodell einschließlich Wäscheservice. Die Leistung umfasst die Übernahme des vorhandenen Bekleidungsbestands, die Bereitstellung und Ersatzbeschaffung von Kleidung sowie Reinigung, Instandhaltung, Kennzeichnung, regelmäßige Abholung und Lieferung einschließlich Schrankfachservice. Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.03.2027 und endet spätestens am 14.03.2031. Der Höchstwert beträgt 1.810.000,- Euro netto. Bei Erreichen dieses Höchstwerts endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesichert. Für weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen.
Verfahren
1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 „Bietergemein-schaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bieter-gemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzu-reichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bieterge-meinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mit-tel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er bei-spielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [An-lage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127 „Erklärung_Bezug_Russland“ zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Lose 1 Los
Belieferung mit Berufskleidung inklusive Wäscheservice für die Hochschulgastronomie
Kennung Verg_EU-031_26
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Versorgung der Betriebe der Hochschulgastronomie des Studierendenwerks München Oberbayern mit Berufskleidung im Mietmodell einschließlich Wäscheservice. Die Leistung umfasst die Übernahme des vorhandenen Bekleidungsbestands, die Bereitstellung und Ersatzbeschaffung von Kleidung sowie Reinigung, Instandhaltung, Kennzeichnung, regelmäßige Abholung und Lieferung einschließlich Schrankfachservice. Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.03.2027 und endet spätestens am 14.03.2031. Der Höchstwert beträgt 1.810.000,- Euro netto. Bei Erreichen dieses Höchstwerts endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesichert. Für weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen.
- CPV-Code
- 18110000
- Angebotsfrist
- 24. Nov 2026, 10:00
- Geschätzter Wert
- 1.645.471 EUR
Eignungskriterien 1 Eintrag
Referenzen über vergleichbare Bauleistungen
Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte nachzuweisen. Die Anforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte ergeben sich aus Ziff. 1 der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“. Der Bieter hat die dortigen Felder unter „Referenz 1“ bis „Referenz 3“ vollständig auszufüllen, die zutreffenden Angaben anzukreuzen und die ausgefüllte Unterlage mit dem Angebot einzureichen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen nach Ziff. 1 der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung die Unterlage „Eigenerklärung zur Eig-nung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, dort Ziff. 1, zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Unterlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Losbezug: Verg_EU-031_26
Zuschlagskriterien 3 Einträge
Qualität
10 %Produkttest Neuware: Die angebotenen Musterteile werden als Neuware durch sechs Testpersonen unter realen Arbeitsbedingungen getragen und bewertet. Aus den Einzelbewertungen werden Mittelwerte je Kleidungsstück und anschließend eine Gesamtbewertung gebildet, die auf maximal zehn Punkte umgerechnet wird. Einzelheiten ergeben sich aus der Unterlage „Wertungskriterien“, insbesondere dem Bewertungs-bogen und dem Bewertungsmaßstab, sowie aus Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung. Die für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster müssen vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Sollten die für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Die Einzelheiten zur Einreichung ergeben sich aus Ziff. 6 und 6.1 der Leistungsbeschreibung.
Losbezug: Verg_EU-031_26
Qualität
20 %Produkttest nach fünf vollständigen Waschzyklen: Die angebotenen Musterteile werden nach fünf vollständigen Waschzyklen durch sechs Testpersonen unter realen Arbeitsbedingungen getragen und bewertet. Aus den Einzelbewertungen werden Mittelwerte je Kleidungsstück und anschließend eine Gesamtbewertung gebildet, die auf maximal 20 Punkte umgerechnet wird. Einzelheiten ergeben sich aus der Unterlage „Wertungskriterien“, insbesondere dem Bewertungsbogen und dem Bewertungsmaßstab, sowie aus Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung. Die für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster müssen vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Sollten die für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Die Einzelheiten zur Einreichung ergeben sich aus Ziff. 6 und 6.1 der Leistungsbeschreibung.
Losbezug: Verg_EU-031_26
Preis
70 %Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtsumme brutto: Bewertet wird der im Leistungsverzeichnis ausgewiesene Gesamtpreis brutto (wertungsrelevanter Preis (P) einschließlich der Kosten der Wochenpauschalen für vier Jahre und der kalkulatorischen Restwertzahlungen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erhält 70 Punkte; die übrigen Angebote werden nach der bekannt gemachten Verhältnisformel bewertet. Einzelheiten zur Preisberechnung und Punktevergabe ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und der Unterlage „Wertungskriterien“. Sollte das Leistungsverzeichnis fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Losbezug: Verg_EU-031_26
Ausschlussgründe 17 Einträge
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwen-det werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haus-halte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden; • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetz-buchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzu-lässige Interessenwahrnehmung), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ausschlussgrund
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Ausschlussgrund
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Ausschlussgrund
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrecht-liche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ausschlussgrund
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätig-keit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integri-tät des Unternehmens infrage gestellt wird.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander ab-gestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ei-ner für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadens-ersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Ausschlussgrund
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nach-zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er den-noch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung dieser Unterlage für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.