Ausschreibung

Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren

Angebotsfrist

05. Jan 2028, 22:59

Geschätzter Wert

Nicht angegeben

CPV-Code

33600000

NUTS-Region

DED21

Zweck

Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.01.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).

Verfahren

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7AMMU4#

Lose 2 Lose
Los 1

Dronabinol (Wirkstoff)

Kennung 01

Dronabinol (Wirkstoff)

CPV-Code
33600000
Angebotsfrist
05. Jan 2028, 22:59
Los 2

medizinscher Cannabisextrakt; Darreichungsform: LOE / EXTR / OEL / SUB; Wirkstärke THC/CBD: alle; Packungsgröße: alle

Kennung 02

medizinscher Cannabisextrakt; Darreichungsform: LOE / EXTR / OEL / SUB; Wirkstärke THC/CBD: alle; Packungsgröße: alle

CPV-Code
33600000
Angebotsfrist
05. Jan 2028, 22:59
Eignungskriterien 2 Einträge

Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten

Gemäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V ist das Verfahren nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten

Gemäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V ist das Verfahren nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.