Angebotsfrist
10. Dez 2026, 12:00
Geschätzter Wert
6.500.000 EUR
CPV-Code
73000000
NUTS-Region
DEE02
Zweck
Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.
Verfahren
Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Der Auftrag wird im Rahmen einer Vorkommerziellen Auftragsvergabe in Anlehnung an eine Innovationspartnerschaft vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument „Verfahrensablauf“.
PCP-Verfahren in Anlehnung an eine Innovationspartnerschaft
Lose 1 Los
[AI-as-OS] Artificial Intelligence as Operating System
Kennung 123 CAEU IP 2026
Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.
- CPV-Code
- 73000000
Eignungskriterien 3 Einträge
Sonstige wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es ist nachzuweisen, dass der Bewerber in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung, wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Umsatzzahlen für vergleichbare Leistungen, Angaben zum Eigenkapital, private Fördermittel etc. zu erbringen. Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben. Auf die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird verwiesen.
Losbezug: 123 CAEU IP 2026
Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Es ist nachzuweisen, dass dem Bewerber ein Projektteam zur Verfügung steht, das in der Lage ist, wissenschaftliche Forschung wie sie hier Gegenstand des Vergabeverfahrens, ist durchzuführen und zu Ende bringen zu können. Dazu sind geeignete Nachweise zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu erbringen wie beispielsweise entsprechende Lebensläufe, Publikationen, Nachweise zur Mitarbeit in nach Art und Umfang vergleichbaren Forschungsprojekten sowie Referenzen in einschlägigen Forschungsbereichen oder ähnliches. Einschlägige Forschungs- und Entwicklungserfahrung muss insbesondere in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden können: • Weiter- bzw. Neuentwicklung von Betriebssystemen und Systemsoftware: Erfahrungen in der Entwicklung, Erweiterung oder Analyse von Betriebssystemen, Betriebssystemkomponenten oder systemnaher Software. Nachweisbare Programmiererfahrung in systemnahen Sprachen wie C, C++ oder Rust. • Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen: Erfahrungen in der Entwicklung von KI-Modellen und KI-Modell-Systemen, inkl. klassischen ML-Verfahren und fortschrittlichen Deep Learning Verfahren. Erfahrung mit relevanten Programmier- und Skriptsprachen (z.B. Python etc.) sowie gängigen KI-Frameworks (z.B. PyTorch, Tensorflow etc.). • Erfahrungen in der angewandten Grundlagenforschung: Umsetzung komplexer Forschungsvorhaben, Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in relevanten Publikationsorganen. Im Fachbereich Betriebssysteme / System Software: EuroSys, ASPLOS, SOSP, OSDI etc. (nicht abschließend). Im Fachbereich KI: ICML, AAAI, ICRL, IJCAI etc. (nicht abschließend) Aus diesen Nachweisen muss sich in der Gesamtschau das Vorliegen des Eignungskriteriums ergeben.
Losbezug: 123 CAEU IP 2026
Eintragung in ein Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Gleichwertige fremdsprachige Dokumente. Kopie(n) ist/ sind vorerst ausreichend.
Losbezug: 123 CAEU IP 2026
Ausschlussgründe 10 Einträge
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Ausschlussgrund
Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung hat, die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Ausschlussgrund
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.