Ausschreibung

62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht

Angebotsfrist

12. Nov 2026, 23:59

Geschätzter Wert

605.042 EUR

CPV-Code

90514000

NUTS-Region

DE232

Zweck

Die Stadt Regensburg beabsichtigt für den Auftrag über den Abtransport, die Aufbereitung sowie Entsorgung von Straßenkehricht eine Rahmenvereinbarung ab 01.01.2027 zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2028 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2030.

Verfahren

Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Höchstmenge pro Jahr: 2.400 t Höchstmenge für 4 Jahre: 9.600 t

Lose 1 Los
Los 1

62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht

Kennung 62-2026-608-EA

Die Stadt Regensburg beabsichtigt für den Auftrag über den Abtransport, die Aufbereitung sowie Entsorgung von Straßenkehricht eine Rahmenvereinbarung ab 01.01.2027 zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2028 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2030.

CPV-Code
90514000
Angebotsfrist
12. Nov 2026, 23:59
Geschätzter Wert
605.042 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 4 Einträge

Berufshaftpflichtversicherung

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=304521 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Im Auftragsfall muss eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro abgeschlossen werden. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt. - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).

Losbezug: 62-2026-608-EA

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=304521 Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot drei Referenzen einzureichen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei muss es sich um Abtransport, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht gehandelt und die geschätzte jahresmenge muss mindestens 1.000 t betragen haben. Die Referenzen müssen für drei verschiedene öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 01.01.2024 geendet haben. Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit dem 01.01.2025 bestehen. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213 bzw. FB L 653) unter der Ziffer 6 bzw. 5 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).

Losbezug: 62-2026-608-EA

Eintragung in ein Berufsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=304521 - Angabe zu Registereintragungen, falls verpflichtend - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Losbezug: 62-2026-608-EA

Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=304521 Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist als Nachweis eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorzulegen. Dieses Zertifikat muss die dem Auftrag entsprechenden Abfallschlüsselnummern (AVV) genau abdecken. Bei einem Betrieb welcher nicht dem KrWG und EfBV unterliegt, sind gleichwertige Zertifikate oder Belege als Nachweis zu erbringen, die allen Anforderungen entsprechen. Wird ein gleichwertiger Nachweis eingereicht, ist dieser mit einer beglaubigten Überset-zung vorzulegen. Es ist in einem Begleitschreiben detailliert darzulegen und nachzuweisen, dass die ergriffenen Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb vollumfänglich gleichstehen. Die Beauftragung von Subunternehmen ohne Eignungsleihe ist möglich, sofern sie als Entsorgungsfachbetrieb zugelassen sind. Für den eingesetzten Nachunternehmer ist für den Teil seiner Leistung ebenfalls das Zertifikat vorzulegen.

Losbezug: 62-2026-608-EA

Zuschlagskriterien 1 Eintrag

Preis

100 % Preis

Losbezug: 62-2026-608-EA

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.