Ausschreibung

Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA

Angebotsfrist

22. Sep 2026, 08:00

Geschätzter Wert

13.800.000 EUR

CPV-Code

45252126

NUTS-Region

DEC06

Zweck

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 28.02.2029 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.06.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Verfahren

Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Das Preisangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Während der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) sind Fragen der Bewerber ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Die Beantwortung der Bewerberfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Bewerber reichen den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag mit allen darin geforderten Belegen, Nachweisen und Anlagen fristgerecht elektronisch ein. Die Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, können der Anlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU“ (Anlage A2) sowie den Hinweisen im Teilnahmeantrag (Anlage A1) selbst entnommen werden. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag können der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4) entnommen werden. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Kriterien unter Ziff. 2.1.6. und 5.1.9 Eignungskriterien der Bekanntmachung nicht erfüllt sind. Präqualifikation: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen können sich für den Nachweis ihrer Eignung auf eine bestehende Präqualifikation berufen. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die im PQ-Verzeichnis für die dort erfassten Leistungsbereiche hinterlegten Referenzen alle Anforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens in Gänze erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, die Referenzen somit also unzureichend sind, ist eine Nachforderung von Referenzen für die von der Präqualifikation erfassten Leistungsbereiche nicht möglich. Dies führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Für von der Präqualifikation nicht erfasste Leistungsbereiche, welche jedoch Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind, ist von dem jeweiligen Leistungserbringer Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage A5) vollständig und fehlerfrei auszufüllen und in unterzeichneter Form vorzulegen. Erfüllen die weiteren im PQ-Register hinterlegten Angaben und Nachweise die Mindestanforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens nicht in Gänze, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn das jeweilige Unternehmen nicht weitere Erklärungen, Nachweise und Angaben vorlegt, welche allen Mindestanforderungen gerecht werden. Bewerbergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat die Aufgabenteilung plausibel darzulegen sowie die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen (Bewerbergemeinschaft FB 1314, Anlage A6). Außerdem sind der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft sowie die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Sämtliche Belege, Nachweise und Anlagen zum Teilnahmeantrag sind jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft formgerecht vorzulegen. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch ein Nachunternehmen erbracht werden sollen, sowie die Nachunternehmen sind zu benennen. Zu beachten sind die Hinweise zu den Formblättern 233, 235, 236 im Teilnahmeantrag (Anlage A7- A9). Die jeweils von den Nachunternehmen ohne Eignungsleihe und den Nachunternehmen mit Eignungsleihe vorzulegenden Eigenerklärungen und Nachweise sind im Teilnahmeantrag (Anlage A1) im Einzelnen genannt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12). Gemäß § 47 SektVO kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung FB 236, Anlage A9). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Auswahl der Teilnehmer: Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der „Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge“ (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Verfahrensstufe 2 – Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter/Bietergemeinschaften sämtliche für die Wertung des Angebotes gemäß „Wertungsmatrix Zuschlagskriterien“ (Anlage A21) erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Informationen sowie ihr Erstangebot zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein. Alle Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind, können der Anlage „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Anlage A19) entnommen werden. Es sind keine Nebenangebote zugelassen. Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und/oder berichtigende Angaben spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht zusichern. Sämtliche nach der Bekanntmachung vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform eingestellten Mitteilungen, Informationen und Unterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im jeweiligen Verhandlungsgespräch stellen die Bieter bzw. Bietergemeinschaften ihr Unternehmen sowie das Projektteam vor. Der/die Gesamtprojektleiter/in, der/die Bauleiter/-in Maschinentechnik, der/die Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und der/die Gesamtverantwortliche für die Inbetriebnahme müssen am Verhandlungsgespräch teilnehmen. Das Projektteam gibt Auskunft über die vorgesehene Projektumsetzung, stellt den terminlichen Projektablaufplan und das Personaleinsatzkonzept vor und orientiert sich dabei an den Ausführungen der Wertungsmatrix (Anlage A21). Außerdem erläutert der Bieter das preisliche Erstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche alternativ z. B. in Form von Videokonferenzen oder über schriftlichen Austausch zu führen. Eine Aufwandsentschädigung für den Teilnahmeantrag, das Angebot und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebots zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot fristgerecht einzureichen. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Nach Vorliegen der finalen Angebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix (Anlage A21). Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die Urkalkulation vorlegen zu lassen. Sämtliche Vertragsbedingungen, u. a. die Festlegungen zu Ausführungsfristen, Zwischenfristen und Vertragsstrafen können dem beigefügten Vertragsentwurf (Anlage A26) entnommen werden. Geheimhaltungsvereinbarung Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: Nachunternehmer, Eignungsleihe Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/ einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12).

Lose 1 Los
Los 1

Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA

Kennung LOT-0001 VE05

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Verweis auf Ziff. 2.1 Bekanntmachung

CPV-Code
45252126
Geschätzter Wert
13.800.000 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 5 Einträge

Eintragung in ein Berufsregister

Für den Bewerber, für weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmen wird ein Nachweis zu einer Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register verlangt, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Finanzkennzahl

Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung einer Bank mit Bestätigung der Kundenverbindung, Angaben zur Kontoführung sowie Beurteilung der finanziellen Verhältnisse als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate), jeweils für Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen mit Eignungsleihe.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Berufshaftpflichtversicherung

Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mindestens 2 Millionen € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden plus 5.000.000 € je Schadensfall für Vermögensschäden, wobei die Deckungssummen pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert zur Verfügung stehen; bei einer aktuell niedrigeren Höhe kann auch eine Bescheinigung der Versicherung vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass bei einer Beauftragung die Versicherungssumme auf die vorgegebene Mindesthöhe angepasst wird / werden kann). Im Falle einer Bewerbergemeinschaften muss die gesamtschuldnerische Haftung in einer Arbeitsgemeinschaft von der Deckung umfasst sein.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Maschinentechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Maschinentechnik mindestens 6.000.0000,00 € brutto betragen. Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik mindestens 2.000.000,00 € brutto betragen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die jeweils mit vergleichbaren Leistungen angegebenen Jahresumsätze die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters vorlegen zu lassen.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Generelle Festlegungen: a) Das/die Referenzprojekt(e) muss/müssen jeweils für den Leistungserbringer der entsprechenden Teilleistungen im hier gegenständlichen Projekt vorliegen. Auf § 47 SektVO wird hingewiesen. Ist beim gegenständlichen Projekt beispielsweise die Erbringung der Teilleistung „Maschinentechnik“ und/oder die Teilleistung „Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ durch einen Nachunternehmer (Eignungsleihe) oder durch ein weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgesehen, so muss die Eignung konkret für den jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler nachgewiesen werden, indem das/die Referenzprojekt(e) – wie im Weiteren definiert – vom Leistungserbringer vorliegt/vorliegen. b) Sollte ein vom jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler vorgelegtes Referenzprojekt die Anforderungen mehrerer der nachfolgend geforderten Referenzprojekte erfüllen, ist eine Mehrfachbenennung zulässig. c) Bei den Referenznachweisen muss es sich grundsätzlich um Leistungen handeln, die der jeweilige Leistungserbringer für das hier gegenständliche Projekt selbst erbracht hat. Einem Bewerber, einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder einem Nachunternehmen mit Eignungsleihe können Referenzen eines Vorgängerunternehmens zugerechnet werden, sofern eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzprojekte zuständig waren, und den Mitarbeitenden in dem neu gegründeten Unternehmen besteht. Wesentliche Führungskräfte und Mitarbeitende, die an den Referenzprojekten des Vorgängerunternehmens mitgewirkt hatten, müssen nachweislich nach wie vor für den jetzt benannten Leistungserbringer tätig sein. 1) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Maschinentechnik müssen mindestens 3.500.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 2) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Trinkwasseraufbereitung mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration handeln. Die über die Ultrafiltration oder Mikrofiltration aufbereitete Filtratmenge muss hierbei mindestens 100 m³/h betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 3) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik müssen mindestens 1.000.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. Sofern nicht die geforderte Zahl der Referenzen vorliegt und jeweils sämtliche Mindestanforderungen an diese erfüllt werden, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Zuschlagskriterien 3 Einträge

Preis

70 %

Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 12,50 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 12,50%) x 10 = 8,75 Punkte. Die erreichte Punktzahl ("vergebene Punkte") wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, die erreichte gewichtete Punktzahl ("erzielte Punktzahl") wird auf 1 Nachkommastelle gerundet.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Projektumsetzung

20 %

Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Die Projektumsetzung erfordert unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen (u.a. einzuhaltende Fristen, beengte Raumverhältnisse, begrenzte Ableitungsmöglichkeiten bei der in mehreren Teilabschnitten umzusetzenden Anlageninbetriebnahme) besonders hohe Ansprüche an die fachliche Kompetenz, die Bauvorbereitung (Werkplanung, Vorfertigung) und die Bauablaufplanung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft stellt ein Konzept zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, dar und erläutert dieses. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Hierbei soll der Bieter insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen: Bauablaufplanung, Inbetriebnahmekonzept, Probebetrieb (u.a. Betriebsoptimierung, Verfügbarkeit bei Fehlermeldungen während der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs), Qualitätssicherung (u.a. Ultrafiltration erste und zweite Stufe, Dosiertechnik, Entsäuerung und Entmanganung, Fertigung und Montage der Rohrleitungen), Koordination des Anlagenbaus mit der E-Technik und Automatisierung, Schnittstellenkoordination mit der bauherrenseitigen Bautechnik, Überwachung Termine (u.a. Vorfertigung, Bestelltermine) und Kosten, Struktur der Projektdokumentation, Betriebs- und Wartungsanleitung. Außerdem legt der Bieter/die Bietergemeinschaft einen terminlichen Projektablaufplan vor. Auf Ziff. 2.1, Anlage 21 wird verwiesen.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des Projektteams

10 %

Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Darstellung der Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des für die Durchführung der Leistung vorgesehenen Projektteams, einschließlich des eingesetzten Nachunternehmerpersonals, soweit dieses unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut ist. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Das Konzept / die Präsentation muss ein aussagefähiges Organigramm beinhalten. Bewertet werden insbesondere: einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten, fachliche Qualifikation, z.B. Ausbildung (Zeugnisse), Zertifikate, Erfahrung im Umgang mit spezifischen Anforderungen des Auftrags, sinnvolle Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Team, Vertretungsregelungen und personelle Redundanzen, verpflichtend zugesagte Präsenz des Leitungspersonals auf der Baustelle. Bestandteil des Konzepts / der Präsentation hat auch eine Darstellung der vorgesehenen personellen Besetzung der Baustelle (Leitungspersonal und gewerbliches Personal) insgesamt - gegebenenfalls in zeitlicher Staffelung - zu sein. Berufserfahrung und Qualifikation sind für die folgenden Personen sowie ihre jeweilige Vertretung darzulegen: Gesamtprojektleiter/-in*, Bauleiter/-in Maschinentechnik*, Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik*, Gesamtverantwotliche(r) Inbetriebnahme*, Verantwortlicher für die Anlagenprogrammierung / Automatisierung Eine Person kann bei entsprechender Eignung Mehrfachfunktionen übernehmen. *verpflichtende Teilnahme am Verhandlungsgespräch Es wird auf die Ziff. 2.2, Anlage 21 verwiesen.

Losbezug: LOT-0001 VE05

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

Die Ausschlusskriterien in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb): Für die Teilnahmeanträge können die Ausschlussgründe und Mindestanforderungen im Einzelnen unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien dieser Bekanntmachung, der Checkliste Prüfung Teilnahmeanträge (Anlage 04) sowie der Infobroschüre, Abschnitt 5 entnommen werden. Es gelten alle in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die Ausschlussgründe gemäß § 46 SektVO in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 50 SektVO, § 46 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 46 Abs. 3 SektVo, § 46 SektVO i.V. m. §§ 123, 124 GWB, § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (über Anlage A5, Formblatt 124 bzw. PQ-Register) vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sofern erforderlich, sind Nachweise über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB einzureichen. Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, wenn die Eignung des Bewerbers, weiterer Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer nicht nachgewiesen werden kann, wenn die Mindestanforderungen an die durchschnittlichen Jahresumsätze und/oder an die Referenzen nicht erfüllt werden. Ebenso wird ein Teilnahmeantrag ausgeschlossen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind, wenn – ggf. auch nach Nachforderung – die geforderten Unterlagen, Bescheinigungen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise und Informationen (Verweis auf A1 Teilnahmeantrag und A4 Checkliste Prüfung Teilnahmeantrag) nicht, nicht vollständig und/oder nicht fehlerfrei zu den jeweils gesetzten Fristen vorliegen. Gemäß § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 GWB werden Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, müssen sich zur Geheimhaltung verpflichten. Der Nachweis der Eignung ist durch den Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Nachunternehmen über eine Präqualifikation und/oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung sowie ergänzende Nachweise zu führen. Außerdem sind vom jeweiligen Leistungserbringer im gegenständlichen Projekt vergleichbare Referenzen vorzulegen. Um die Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in Gänze prüfen zu können, wird im Falle der Einbindung von Nachunternehmen auch deren Eignung in der ersten Verfahrensstufe zu prüfen sein. Folglich sind Nachunternehmer bereits in der ersten Verfahrensstufe zu benennen. Die jeweils von den Nachunternehmen vorzulegenden Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Informationen können im Einzelnen der Infobroschüre entnommen werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Die für die Prüfung der Referenzen erforderlichen Informationen sind im Teilnahmeantrag einzutragen. Das Einreichen ergänzender Referenzdatenblätter und Referenzbescheinigungen wird nicht gefordert, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind entsprechenden Hinweisen im Teilnahmeantrag zu entnehmen und können der Anlage Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU (Anlage A2) entnommen werden.