Angebotsfrist
28. Sep 2026, 07:30
Geschätzter Wert
85.000 EUR
CPV-Code
45432130
NUTS-Region
DE13A
Zweck
- Vorarbeiten im Neubau - Bodenbelag Parkett 645m² - Sauberlaufmatte 10m²
Lose 1 Los
Bodenbelagsarbeiten Parkett Neubau
Kennung LOT-0001 200 - 19.1
- Vorarbeiten im Neubau - Bodenbelag Parkett 645m² - Sauberlaufmatte 10m²
- CPV-Code
- 45432130
- Angebotsfrist
- 28. Sep 2026, 07:30
- Geschätzter Wert
- 85.000 EUR
Eignungskriterien 1 Eintrag
Referenzen über vergleichbare Bauleistungen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Losbezug: LOT-0001 200 - 19.1
Zuschlagskriterien 1 Eintrag
Preis
Losbezug: LOT-0001 200 - 19.1
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.