Ausschreibung

Neubau der Staustufe Obernau – Schlauchwehrtechnik (SWT)

Angebotsfrist

30. Sep 2026, 08:00

Geschätzter Wert

9.227.000 EUR

CPV-Code

45000000

NUTS-Region

DE261

Zweck

Die Leistung umfasst die Integration von drei wassergefüllten Schlauchwehrverschlüssen inklusive Antriebs- und Steuerungstechnik in den Ersatzneubau der Staustufe Obernau.

Lose 1 Los
Los 1

Neubau der Staustufe Obernau – Schlauchwehrtechnik (SWT)

Kennung 2025/835/006

Die Leistung umfasst die Planung und Ausführung von Leistungen für das übergeordnete Projekt "Ersatzneubau der Staustufe Obernau." Hierfür muß der AN-SWT die Ausführungsplanung der Schlauchmembranverschlüsse inkl. Klemmschienen, der zugehörigen Anlagentechnik (Rohrleitungen, Hydraulik und Steuerungstechnik) und der zugehörigen Ausstattung (z.B. Stahl-Zugangspodeste, -treppen, -konsolen, Leitern) erstellen. Weiterhin sind die zuvor geplanten Schlauchmembranverschlüsse inkl. der Anlagentechnik und der Ausstattung herzustellen, zu liefern und montieren inklusive dem hierfür notwendigen Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle und Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte.

CPV-Code
45000000
Geschätzter Wert
9.227.000 EUR
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Eignungskriterien 4 Einträge

Eintragung in ein Berufsregister

Zu § 6a EU Nummer 1 VOB/A: Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag sowie nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens sowie die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft zu machen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.

Losbezug: 2025/835/006

Spezifischer Jahresumsatz

Zu § 6a EU Nummer 2c): Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 6 Mio Euro

Losbezug: 2025/835/006

Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehöriger Anlage oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Teilnahmeunterlagen bei. Die Eigenerklärung zur Eignung und zugehörige Anlage sind insbesondere auszufüllen und einzureichen soweit die geforderten Angaben zu den Referenzen nicht in der Präqualifikation oder der EEE enthalten sind. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Werden mehr Referenzen vorgelegt, als gefordert oder für einen bestimmten Punktwert erforderlich, zieht der AG zur Bewertung die Referenz bzw. Referenzen heran, die zum optimalen Punktwert führt bzw. führen. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen über Planung eines wassergefüllten Schlauchwehrs mit beweglichem Verschluss und EMSR-Technik. Die Planungsleistungen umfassen dabei die Objekt-/Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung mit mind. erbrachter (abgeschlossener) Leistungsphase 4 und 5 nach HOAI. Punktevergabe erfolgt auf Basis von Schlauchhöhe und Wehrfeldbreite. 0 Punkte (Mindestanforderung nicht erfüllt): - Schlauchhöhe < 0,8 m, - Wehrfeldbreite < 6 m 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt), wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Schlauchhöhe mind. 0,8 m, - Wehrfeldbreite mind. 6 m 2 Punkte, wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Bedingungen für 1 Punkt erfüllt, aber - Schlauchhöhe mind. 1,0 m 3 Punkte, wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Bedingungen für 2 Punkte erfüllt, aber - Wehrfeldbreite mind. 10,0 m 4 Punkte, wenn mind. 2 Referenzen vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen: - Eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 1 Punkt und - eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 3 Punkte. 5 Punkte, wenn mind. 2 Referenzen vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen: - Eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 1 Punkt und - eine Referenz weist eine Schlauchhöhe > 2,0 m sowie eine Wehrfeldbreite > 20,0 m auf.

Losbezug: 2025/835/006

Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehöriger Anlage oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Teilnahmeunterlagen bei. Die Eigenerklärung zur Eignung und zugehörige Anlage sind insbesondere auszufüllen und einzureichen soweit die geforderten Angaben zu den Referenzen nicht in der Präqualifikation oder der EEE enthalten sind. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Werden mehr Referenzen vorgelegt, als gefordert oder für einen bestimmten Punktwert erforderlich, zieht der AG zur Bewertung die Referenz bzw. Referenzen heran, die zum optimalen Punktwert führt bzw. führen. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen über (Bau-)Ausführung eines wassergefüllten Schlauchwehrs mit beweglichem Verschluss und EMSR-Technik. Punktevergabe erfolgt auf Basis von Schlauchhöhe und Wehrfeldbreite. 0 Punkte (Mindestanforderung nicht erfüllt): - Schlauchhöhe < 0,8 m, - Wehrfeldbreite < 6 m 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt), wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Schlauchhöhe mind. 0,8 m, - Wehrfeldbreite mind. 6 m 2 Punkte, wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Bedingungen für 1 Punkt erfüllt, aber - Schlauchhöhe mind. 1,0 m 3 Punkte, wenn mind. 1 Referenz vorgelegt wird, die folgende Anforderungen erfüllt: - Bedingungen für 2 Punkte erfüllt, aber - Wehrfeldbreite mind. 10,0 m 4 Punkte, wenn mind. 2 Referenzen vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen: - Eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 1 Punkt und - eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 3 Punkte. 5 Punkte, wenn mind. 2 Referenzen vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen: - Eine Referenz erfüllt die Anforderungen für 1 Punkt und - eine Referenz weist eine Schlauchhöhe > 2,0 m sowie eine Wehrfeldbreite > 20,0 m auf.

Losbezug: 2025/835/006

Ausschlussgründe 1 Eintrag

Ausschlussgrund

§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) bzw. § 6e EU VOB/A – diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.