Angebotsfrist
11. Sep 2026, 08:00
Geschätzter Wert
4.500.000 EUR
CPV-Code
79000000
NUTS-Region
DE300
Zweck
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Mediaplanung und -einkauf crossmedialer Kampagnen für unterschiedliche Zielgruppen innerhalb von Deutschland - perspektivisch auch im europäischen Raum. Im Rahmen dieser Kampagnen suchen wir eine Mediaagentur für die strategische Beratung, Planung, Einkauf, Monitoring und Optimierung, Reporting und Abrechnung von Medialeistungen.
Verfahren
Das Verfahren wird somit in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase - dem Teilnahmewettbewerb - stellt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen fest, welche Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, den Anforderungen an Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) entsprechen. In der zweiten Phase - der Angebotsphase - werden die ausgewählten Bewerber vom Auftraggeber aufgefordert, auf der Grundlage weiterer Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot einzureichen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMQGG# Ggf. Bewerberreduzierung Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, findet eine Bewerberreduzierung anhand der im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" aufgeführten objektiven Kriterien nach Maßgabe der nachfolgenden Vorgaben statt Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte einzureichen. Diese werden vom Auftraggeber bewertet und in der Folge mit Bewertungspunkten versehen. Die Bewertungspunkte spiegeln dabei den im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" und unter Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen dargestellten Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers in Bezug auf die Referenzen wider. Pro Referenz wird mithin die Punktzahl vergeben, die in ihrer Eignungsbewertung mit der entsprechend formulierten Bewertung/ dem Zielerfüllungsgrad korrespondiert. Maßgeblich für die Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen, wobei insbesondere die im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" benannten Aspekte Berücksichtigung finden. Für weitergehende Angaben zum jeweiligen Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers wird auf die Ausführungen unter Ziff. 10 dieser Teilnahmebedingungen sowie im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" hingewiesen. Die Punktevergabe erfolgt in den im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" unter Bewertungsmaßstab im Einzelnen ausformulierten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Die Bewertung der Referenzen der Bewerber kann auch vergleichend erfolgen. Insofern ist zu beachten, dass für die Bewertung ausschließlich die drei besten Referenzen eines Bewerbers herangezogen werden. Darüber hinaus eingereichte Referenzen finden keine Berücksichtigung. Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben. Mithin können maximal 30 Punkte erreicht werden. Für die Einzelheiten wird auf das Dokument I.11 "Kriterien Bewerberreduzierung" verwiesen. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von fünf Bewerbern, wird ein Losentscheid durchgeführt. Geforderte Eignungskriterien, die nicht bei den objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber benannt sind, finden im Rahmen der Bewerberreduzierung keine Berücksichtigung, sind jedoch Grundlage für die Beurteilung und Feststellung der Eignung des Bewerbers gem. Ziff. 10 dieser Teilnahmebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben der Bewerber zu hinterfragen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den Eigenerklärungen und Eignungsnachweisen ergeben, haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen.
Lose 1 Los
Mediaplanung und -einkauf
Kennung ECA-2026-053
Der Aufgabenbereich des AN im Bereich Mediaplanung und -einkauf umfasst insbesondere die folgenden Leistungen: - Beratung zum optimalen Einsatz des Media-Budgets in klassischen und digitalen Medien - Beratung und Information über aktuelle und relevante Zielgruppenentwicklungen und Trends in allen relevanten Kanälen - Reichweiten-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen, - Entwicklung von zielgruppenspezifischen, crossmedialen Mediastrategien ausgerichtet für den effektiven Einsatz der Kreativkonzepte - Erstellung von Mediaplänen auf Basis dieser Strategien und auf dem neuesten Stand der Werbeträger- und Werbemittelforschung, - Erstellung von Produktionsplänen, - Erstellung von Streu- und Kostenplänen, - Search Engine Marketing: Keywordanalysen, Kampagnen aufsetzen, überwachen und optimieren, inkl. proaktiver strategischer Beratung bei Unteraussteuerung - Social Media: Kampagnen auf LinkedIn, Youtube und XING aufsetzen, überwachen und optimieren, inkl. proaktiver strategischer Beratung bei Unteraussteuerung - Erstellung von Reportings für alle Kanäle (Kampagnenziele vs. erzielte KPIs, Reichweite und Impressionen, Klicks und CTR, CPM/CPC, Budget-Ist vs. -Soll, Zielgruppenperformance, Kanalvergleich sowie Learnings und Handlungsempfehlungen für Folgeaktivitäten), Analysen und Erstellung von Präsentationen, - Wirtschaftlicher und transparenter Mediaeinkauf, inkl. Rabatt- und abschließende Gesamtpreisverhandlung für die jeweils zu beschaffende Medialeistung, welche Grundlage der Weiterberechnung an den AG ist, - Buchungsaufträge an die Medien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, - Leistungs- und Erfolgskontrolle auf Basis medienspezifisch relevanter Erfolgskriterien, - Steuerung, Abwicklung und Qualitätssicherung, - Transparentes, revisionssicheres Abrechnungssystem. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.
- CPV-Code
- 79000000
Eignungskriterien 5 Einträge
Eintragung in ein Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmefrist) ist.
Losbezug: ECA-2026-053
Allgemeiner Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Losbezug: ECA-2026-053
Spezifischer Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf strategische Planungs- und Einkaufsleistungen für crossmediale Kampagnen für unterschiedliche Zielgruppen beziehen. Mindestanforderung: In Bezug auf die vorstehend geforderte Angabe zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: Der Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mindestens 6.000.000,00 EUR betragen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Losbezug: ECA-2026-053
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf strategische Planungs- und Einkaufsleistungen für crossmediale Kampagnen für unterschiedliche Zielgruppen beziehen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Mindestanforderung: In Bezug auf die vorstehend unter a) geforderte Angabe zur Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: Die Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer muss im Durchschnitt mindestens 15 festangestellte Mitarbeiter betragen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Losbezug: ECA-2026-053
Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), Zur Beschreibung der jeweiligen Referenzleistung haben die Bewerber eine kurze Präsentation mit max. zehn Charts zu erstellen und diese im Format PDF als Anlage zur Referenzerklärung einzureichen. Die Präsentation muss die Beschreibung - der Aufgabe(n), - der Ziele und der Zielgruppe, - der Herausforderungen und der Herangehensweise und - die Darstellung mit welchen Tools und Studien gearbeitet wurde sowie - die Erläuterung des Mediamix und der Performance beinhalten; - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Mediavolumens (Umsatz oder Mengen), - des Leistungszeitraums (insbesondere der Jahresangabe) und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf strategische Planungs- und Einkaufsleistungen für crossmediale Kampagnen für unterschiedliche Zielgruppen beziehen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Mindestanforderung: In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist einzureichen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf strategische Planungs- und Einkaufsleistungen für crossmediale Kampagnen für unterschiedliche Zielgruppen beziehen. Min. 1 Referenz muss den Einsatz von KI-gestützten Tools und datengetriebenen Methoden in der Media-Planung betreffen; Im Rahmen der Bewertung der Vergleichbarkeit dieser Referenzleistung wird darauf abgestellt, ob der Bewerber nachweisen kann, welche konkreten KI-gestützten Tools und datengetriebenen Methoden zum Einsatz kamen, in welcher Phase des Kampagnenprozesses (z. B. Zielgruppenanalyse, Media-planung, Aussteuerung, Optimierung, Reporting) diese eingesetzt wurden und welcher messbare Mehrwert - etwa in Form von Effizienzsteigerungen, Performance-Verbesserungen oder verbesserter Zielgruppenansprache - dadurch erzielt wurde. Min. 1 Referenz muss die Planung und Umsetzung einer B2B oder B2G Kampagne im Kanal LinkedIn mit dem Ziel Klicks (Budget ca. 20.000,00EUR) im B2B-Umfeld oder B2G-Umfeld mit kleiner, hochspezifischer Zielgruppe betreffen; Im Rahmen der Bewertung der Vergleichbarkeit dieser Referenzleistung wird darauf abgestellt, ob der Bewerber nachweisen kann, dass und mit welcher Qualität er mit der Kampagne eine kleine, hochspezifische Ziel-gruppe über LinkedIn erreicht hat. Bewertet werden insbesondere die strategische Herleitung des Targeting-Ansatzes, die Aussteuerung in einem reichweitenbegrenzten Umfeld sowie die erzielten Ergebnisse. Min. 1 Referenz muss die Planung und Umsetzung einer crossmedialen B2G-Kampagne (Budget ca. 100.000,00EUR) für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder eine erklärungsbedürftige Dienstleistung betreffen; Im Rahmen der Bewertung der Vergleichbarkeit dieser Referenzleistung wird darauf abgestellt, ob der Bewerber nachweisen kann, dass die Kampagne über mindestens drei Mediakanäle ausgesteuert wurde, dass eine Zielgruppe in der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder oder Kommunen) adressiert wurde und im Kampagnenzeitraum messbare Reichweite und Klicks erzielt wurden. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Losbezug: ECA-2026-053
Zuschlagskriterien 2 Einträge
Preis
40 %Wertungspreis gemäß Preisblatt
Losbezug: ECA-2026-053
Qualität der angebotenen Leistung
60 %Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand 1. der Berufserfahrung und Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams, 2. der inhaltlichen Qualität der Angebotspräsentation sowie 3. der Qualität des Präsentationstermins bewertet.
Losbezug: ECA-2026-053
Ausschlussgründe 1 Eintrag
Ausschlussgrund
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.