Ausschreibung

ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“: Förderrunde BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI

Angebotsfrist

29. Sep 2026, 08:00

Geschätzter Wert

507.269 EUR

CPV-Code

75120000

NUTS-Region

DEA22

Zweck

Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ gewährt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische Aktivitäten und Ansätze zur Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten Stadtentwicklung verknüpfen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Regiestelle für die fachliche und wissenschaftliche Begleitung von BIWAQ von November 2026 bis einschließlich März 2029 für 29 Monate. In diesem Zeitraum finden maximal 52 BIWAQ-Projekte statt. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören zusammengefasst: • Fachliche Begleitung und Beratung der maximal 52 BIWAQ VI Projekte • Monitoring und Evaluierung der Projekte und Auswertung der Programmumsetzung auf Gesamtprogrammebene • Unterstützung bei der Bearbeitung von Ad-hoc-Aufträgen • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen • Begleitendende Öffentlichkeitsarbeit • Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber

Verfahren

Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe"

Lose 1 Los
Los 1

ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“: Förderrunde BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI

Kennung IP 2 - 10.08.40.5-26.1

Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ gewährt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische Aktivitäten und Ansätze zur Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten Stadtentwicklung verknüpfen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Regiestelle für die fachliche und wissenschaftliche Begleitung von BIWAQ von November 2026 bis einschließlich März 2029 für 29 Monate. In diesem Zeitraum finden maximal 52 BIWAQ-Projekte statt. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören zusammengefasst: • Fachliche Begleitung und Beratung der maximal 52 BIWAQ VI Projekte • Monitoring und Evaluierung der Projekte und Auswertung der Programmumsetzung auf Gesamtprogrammebene • Unterstützung bei der Bearbeitung von Ad-hoc-Aufträgen • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen • Begleitendende Öffentlichkeitsarbeit • Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber

CPV-Code
75120000
Angebotsfrist
29. Sep 2026, 08:00
Geschätzter Wert
507.269 EUR
Angebot einreichen
Eignungskriterien 1 Eintrag

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

s. Vergabeunterlagen "Eignungskriterien" und "Informationen zur Vergabe"

Losbezug: IP 2 - 10.08.40.5-26.1

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

s. Dokument "Informationen zur Vergabe"

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

Ausschlussgrund

Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.