Angebotsfrist
18. Sep 2026, 09:00
Geschätzter Wert
1.422.924 EUR
CPV-Code
30192700
NUTS-Region
DEA33
Zweck
Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern
Verfahren
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 10.09.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.
Lose 5 Lose
Büromaterial
Lieferung von Büromaterial
- CPV-Code
- 30192000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 09:00
- Geschätzter Wert
- 1.218.860 EUR
Moderationsequipment
Lieferung von Moderationsequipment
- CPV-Code
- 30195000
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 09:00
- Geschätzter Wert
- 85.771 EUR
Kalender
Lieferung von Kalendern
- Angebotsfrist
- 18. Sep 2026, 09:00
- Geschätzter Wert
- 118.293 EUR
Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender
Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender
Eignungskriterien 6 Einträge
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.
Berufshaftpflichtversicherung
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.
Berufshaftpflichtversicherung
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.
Berufshaftpflichtversicherung
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Zuschlagskriterien 3 Einträge
Preis
100 %Gesamtsumme aller Positionen
Preis
100 %Gesammtsumme aller Positionen
Preis
100 %Gesammtsumme aller Positionen
Ausschlussgründe 22 Einträge
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.
Ausschlussgrund
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwe