Ausschreibung

Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender

Angebotsfrist

18. Sep 2026, 09:00

Geschätzter Wert

1.422.924 EUR

CPV-Code

30192700

NUTS-Region

DEA33

Zweck

Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern

Verfahren

Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 10.09.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.

Lose 5 Lose
Los 1

Büromaterial

Lieferung von Büromaterial

CPV-Code
30192000
Angebotsfrist
18. Sep 2026, 09:00
Geschätzter Wert
1.218.860 EUR
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Los 2

Moderationsequipment

Lieferung von Moderationsequipment

CPV-Code
30195000
Angebotsfrist
18. Sep 2026, 09:00
Geschätzter Wert
85.771 EUR
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Los 3

Kalender

Lieferung von Kalendern

Angebotsfrist
18. Sep 2026, 09:00
Geschätzter Wert
118.293 EUR
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Los 4

Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender

Los 5

Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender

Eignungskriterien 6 Einträge

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.

Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.

Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 und 2 eine elektronische Webshopanbindung an das Warenwirtschaftssystem (SAP) des LWL erforderlich.

Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

Zuschlagskriterien 3 Einträge

Preis

100 %

Gesamtsumme aller Positionen

Preis

100 %

Gesammtsumme aller Positionen

Preis

100 %

Gesammtsumme aller Positionen

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Ausschlussgrund

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwe