Ausschreibung

Bewirtschaftung von Instrumentarium

Angebotsfrist

21. Sep 2026, 10:00

Geschätzter Wert

3.843.052 EUR

CPV-Code

85100000

NUTS-Region

DE271

Zweck

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation europaweit auszuschreiben.[

Verfahren

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BMQGR#

Lose 1 Los
Los 1

Bewirtschaftung von Instrumentarium

Kennung VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Gegenstand des Auftrags ist die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich der Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft des Instrumentariums unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen. Die Leistung umfasst insbesondere die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, die technische Bewertung von Schadensbildern, die Durchführung oder Veranlassung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, die Prüfung der durch die Maßnahme möglicherweise beeinflussten sicherheits- und funktionsrelevanten Merkmale, die Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, die dokumentierte Freigabe, die Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie die Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Ergänzend kann der Auftraggeber optionale Leistungen beauftragen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Reparaturersatz, sofern eine Instandsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sowie Leistungen zur Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und zugehörigem Zubehör. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang, zur Beauftragung, Vergütung und Dokumentation der optionalen Leistungen werden vertraglich geregelt. Nicht Gegenstand des Auftrags sind flexible und semiflexible Endoskopen sowie Medizinprodukte und Instrumente, bei denen aufgrund bestehender Herstellerbindungen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen erbracht werden dürfen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

CPV-Code
85100000
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Eignungskriterien 6 Einträge

Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen

Der Bewerber hat mindestens drei vergleichbare und geeignete Referenzprojekte nachzuweisen. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens die folgenden Angaben vollständig und nachvollziehbar vorzulegen: a) Name des Auftraggebers einschließlich vollständiger Anschrift, b) Name eines Ansprechpartners beim Auftraggeber einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, c) Angaben zur Vergleichbarkeit der Leistungen d) Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zur Bewirtschaftung des Instrumentariums nach Art und Umfang, e) Angaben zur Eignung des Referenzprojektes Die Vollständigkeit der Angaben ist erfüllt, wenn sämtliche vorgenannten Angaben für jedes Referenzprojekt vollständig vorgelegt werden. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn a) das Referenzprojekt Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1 umfasst und b) die Leistungen für ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung erbracht wurden. Ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Wirtschaftlicher Umfang Der auf den Vergabegegenstand entfallende Umsatzanteil im Referenzprojekt beträgt im Kalenderjahr 2025 mindestens 500.000 EUR netto. b) Aktualität Die Leistungserbringung dauert zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch an. c) Dauer der Leistungserbringung Die Leistungserbringung hat spätestens am 01.01.2025 begonnen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn a) mindestens drei Referenzprojekte vorgelegt werden, b) die geforderten Angaben vollständig vorgelegt werden, c) jedes Referenzprojekt die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt, d) jedes Referenzprojekt die Anforderungen an die Geeignetheit erfüllt. Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen oder deren Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden für die Teilnehmerauswahl gemäß Ziffer 11 ausschließlich die drei am besten bewerteten Referenzprojekte berücksichtigt.

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Der Bewerber hat Angaben zum im relevanten Leistungsbereich gemäß Ziffer 10.4 Abs. 1 eingesetzten Personal vorzulegen. Für die Stichtage 30.06.2025 und 30.06.2026 sind jeweils mindestens die folgenden Angaben vorzulegen: a) Verfügbare Personalressourcen im relevanten Leistungsbereich, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (FTE) b) Aufteilung der Vollzeitäquivalente (FTE) auf die folgenden Funktionsbereiche: aa) Werkstatt / Operative Leistungserbringung, bb) Kundenbetreuung / technische Betreuung vor Ort, cc) Auftragssteuerung, Administration, dd) Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, c) Darstellung der im relevanten Leistungsbereich vorhandenen fachbezogenen Qualifikationen (z.B. Chirurgiemechaniker, Feinwerkmechaniker), beruflichen Zusatzqualifikationen, produktspezifischen Fachkunden und sonstige fachspezifische Qualifikationsnachweise unter Angabe der jeweils zugeordneten Personalkapazitäten in Vollzeitäquivalenten (FTE). Definition Vollzeitäquivalent (FTE - Full-Time Equivalent): Ein Vollzeitäquivalent (FTE) entspricht der Arbeitsleistung eines Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig zu berücksichtigen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn die Angaben gemäß den Buchstaben a) bis c) für beide Stichtage vollständig vorgelegt werden.

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Qualitätssicherungsnachweise unabhängiger Stellen

Der Bewerber muss über ein implementiertes und durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 13485:2016 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Als Nachweis ist ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorzulegen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 13485:2016 vorgelegt wird.

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Spezifischer Jahresumsatz

a) Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz Mindestanforderung Der Bewerber hat im relevanten Leistungsbereich für jedes der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 einen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 EUR (netto) nachzuweisen. Als relevanter Leistungsbereich gelten Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1. Bei der Ermittlung des Jahresumsatzes bleiben Umsätze aus optionalen Leistungen gemäß Ziffer 3.1 unberücksichtigt. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der nachgewiesene Jahresumsatz in jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 2.000.000 EUR (netto) beträgt.

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Berufshaftpflichtversicherung

Mindestanforderung Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens die folgenden Deckungssummen aufweisen: o Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 o Umweltschäden: mind. EUR 3.000.000,00. Sofern der Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen verfügt, genügt die Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Leistungsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen besteht oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorgelegt wird.

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Eintragung in ein Handelsregister

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Zuschlagskriterien 2 Einträge

Preis

40 %

s. Vergabeunterlagen

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Qualität

60 %

s. Vergabeunterlagen

Losbezug: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01

Ausschlussgründe 22 Einträge

Ausschlussgrund

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Ausschlussgrund

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Ausschlussgrund

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Ausschlussgrund

Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

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